Das Filmwerk “The Final” ist Gegenstand urherberrechtlicher Abmahnungen, die die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die MIG Film GmbH versendet.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Das Filmwerk “The Final” ist Gegenstand urherberrechtlicher Abmahnungen, die die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die MIG Film GmbH versendet.
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Nach wie vor mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “The Fame” von Lady Gaga ab. Der Rechteinhaber, die Universal Music GmbH, soll demnach festgestellt haben, das von der in der Abmahnung genannten Anschrift das entsprechende Album öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen, die allerdings mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.200,- Euro erledigt werden könne.
Gegenüber den in der letzten Zeit auch von der Kanzlei Rasch versandten Abmahnungen hinsichtlich einzelner Musikstücke wird hier eine höhere Vergleichszahlung gefordert. Schaut man sich die Argumentation der Universal Music GmbH an, so ist nicht ganz schnell eingängig, weshalb Unterschiede zwischen der angeblichen Verletzung an einem Album und der an einer Reihe von Einzelwerken oder auch nur einem Einzelwerk gemacht werden, denn es kommt dem Rechteinhaber ausweislich der Abmahungen wohl darauf an, dass der Abgemahnte es zukünftig unterlässt, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.
Weiterhin ist auch den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die Rasch Rechtsanwälte vorlegen, zu entnehmen, dass die Gerichte nicht wirklich eine Bezifferung der Kosten nach der Anzahl der Titel (seien es 10 oder 30) vornehmen, sondern schlicht schätzen und dies bei mehreren hundert Titeln sodann in anderer Höhe, als in den Fällen einzelner Verletzungshandlungen.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Die KSM GmbH lässt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Kokoda” durch die Kanzlei Baumgarten Brandt abmahnen.
Hier gibt es weitere Informationen:
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/baumgarten-brandt-ksm-gmbh-kokoda
Haben auch Sie eine Abmahnung erhgalten? Informieren Sie sich zu den möglichen Reaktionen und den damit verbundenen Risiken und Chancen:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Die Zentropa ApS lässt Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei BaumgartenBrandt abmahnen.
Es fällt allerdings auf, dass scheinbar zunächst über längere Zeiträume Verstöße “beobachtet” werden, bevor man sich überlegt, dass man ebensolche Verstöße unterbinden möchte.
Näheres dazu:
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rechteinhaber-duldet-verletzungshandlung
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Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin ab, geht allerdings anscheinen dazu über, den Abgemahnten in bestimmten Fällen eine vergleichsweise Erledigung gegen Zahlung in Höhe von 500,- Euro anzubieten. Im konkreten Fall geht es um das Werk “Alors On Danse” des Künstlers “Stromae”.
Näheres finden Sie auch hier:
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rasch-rechtsanwaelte-veraendert-preispolitik
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten oder Fragen? Rufen Sie uns an:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit wieder angebliche Vertsöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Milk” ab.
Der Film soll von dem Adressaten des Abmahnschreibens in einer Tauschbörse öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, ohne dass dieser die notwendigen Rechte gehabt hätte.
In der Folge werden mit dem Schreiben sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche behauptet und geltend gemacht.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefrodert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Betrag in Höhe von 956,- Euro zu bezahlen, um damit die Angelegenheit endgültig zu erledigen.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?
Wir raten dringend dazu, sich zunächst über die Reaktionsoptionen und die damit evtl. verbundenen Risiken zu informieren, BEVOR Sie gegenüber der abmahnenden Seite reagieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Der Film mit dem oben genannten Titel ist derzeit Gegenstand von seitens der Kanzlei BaungartenBrandt im Auftrage der KSM ausgebrachten Abmahnungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/der-fall-ted-bundy-abmahnung-durch-baumgartenbrand-fur-ksm
Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.
Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: feil@recht-freundlich.de