Ein Unterlassungsvertrag hat 30 Jahre Gültigkeit. Auch wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, entsteht diese lange Bindung an die vertraglichen Verpflichtungen.
Ein Widerruf oder eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hier wird häufig auf eine Formulierung verwiesen, dass bei Gesetzesänderungen oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Unterlassungsvertrag beendet werden kann.













