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Posts Tagged ‘Vorsicht’

Missbrauch des “Olaf-Tank-Briefkopfes” – unbegründete Zahlungsaufforderungen

Dienstag, Mai 18th, 2010

Wir haben erfahren, dass versandt werden, die zwar den Briefkopf des Rechtsanwalts aus Osnabrück tragen, jedoch nicht von diesem stammen.

Im konkreten Fall wurden wir aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von insgesamt 138,- Euro zu einem bestimmten Aktenzeichen zu leisten, um damit angebliche Ansprüche aufgrund der Anmeldung auf einer Internetseite der GmbH und der Inanspruchnahme von dortigen Leistungen abzugelten.

Die Summe setzte sich demnach aus 96,- Euro für die Leistung der Gegenseite und sodann weiteren Mahn- und Anwaltskosten zusammen.

Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Tank erbrachte dann die Information, dass augenscheinlich mehrfach solche auch von Dritten versandt werden, die damit den Adreassaten dazu auffordern, Überweisungen vorzunehmen.

Es gilt genau zu prüfen, ob man überhaupt einen Vertrag geschlossen hat und sodann, ob daraus auch die geltend geamchten Ansprüche resultieren können, BEVOR man reagiert.

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Vorsicht bei Unterlassungserklärungen

Dienstag, Oktober 27th, 2009

Immer wieder ist in der Praxis zu beobachten, dass Unterlassungserklärungen zu weit gefasst sind. Dies kann in der Praxis nicht unerhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen und bedeutet auch ein durchaus vermeidbares Risiko. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 01.09.2009 (Az.: I-20 U 220/08) einen solchen Fall entschieden. Im Mai 2007 hatte der Beklagte eine abgegeben. In dieser verpflichtete er sich, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei eBay den Verbrauchern nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechts zu informieren. Es kam, wie es kommen musste: In Anbetracht der Formulierungsunsicherheiten verlangte der Unterlassungsgläubiger eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 wegen zwei Verstößen. Der Unterlassungsgläubiger beanstandete den fehlerhaften Fristbeginn und die unzutreffende Belehrung über den Wertersatz.

Das Landgericht Kleve verurteilte den Abgemahnten und Unterlassungsschuldner zur Zahlung. Dies sah das Oberlandesgericht anders. In der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsvertrag nach den allgemeinen Grundsätzen auszulegen ist. Interessant sind folgende Ausführungen:

„Zwar heißt es, dass der Beklagten verboten sein soll, ‚nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechts’ zu informieren. Allein aus dem Begriff ‚ordnungsgemäß’ kann jedoch nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jedweder Hinsicht inhaltlich zutreffend sein muss. Vielmehr bezieht sich das Wort ‚ordnungsgemäß’ darauf, dass das Fehlen einer Belehrung selbst nicht ordnungsgemäß ist.”

In den weiteren Ausführungen weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass noch viele Einzelheiten in Bezug auf das Widerrufsrecht ungeklärt oder auch in der Rechtsprechung umstritten sind.

Zwar hatte der Unterlassungsschuldner Glück, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die ursprünglich als zu weit abgegebene in ihrem Umfang reduziert hat. Hier führt das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Rechtsprechung fort, die auch in anderen Punkten eher zu Gunsten der Abgemahnten lautet. Auf ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte sollte ein Betroffener sich allerdings nicht verlassen. Hier empfiehlt es sich, auch mit anwaltlicher bei Unterlassungserklärungen besonders vorsichtig zu formulieren.

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Vorsicht vor Schutzschriften bei Urheberrechtsabmahnungen

Freitag, Oktober 23rd, 2009

Zu Recht warnt www.abmahnwahn-dreipage.de vor der von Schutzschriften als angeblich probates Mittel, eine abzuwehren. Weitere Informationen hier:

http://abmahnwahn-dreipage.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php

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