Der Abmahner Wolfgang Silbermann ist gleichzeitig 1. Ortsvorsitzender des Bundes der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Ortsverband Karlstadt. Hier ein Link dazu:
http://www.bds-bayern.de/cms/intern/mybds_ov_info.html?pOVId=70025.
Außerdem stellt sich die Frage, ob Herr Silbermann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn doch, dann dürfte keine Umsatzssteuer mit den Anwaltsgebühren gefordert werden. da gibt es auch eine strafrechtliche Dimension bei solchem Tun.













