Die Waldorf Rechtsanwälte verschicken aktuell Abmahnung für die Constantin Film Verleih GmbH. Es geht unter anderem um den Film “Maria, ihm schmeckt´s nicht!”.
Hier unser Kurzratgeber Abmahnung:
Für Sony Music Entertainment mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte das Album “Teilzeithippie” von Annett Louisan ab. Gefordert werden 856 EUR.
Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt. Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.
Uns liegen zwei Verfügungen des Amtsgerichts München aus Januar und Februar 2010 vor. Die Waldorf Rechtsanwälte haben für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche vor dem Amtsgericht München eingeklagt. Es geht dabei sowohl um den Schadensersatz an sich sowie auch um die Anwaltskosten.
In beiden Fällen geht das Gericht von einer Verkehrspflichtverletzung des Anschlussinhabers aus. In dem einen Fall weist das Amtsgericht München darauf hin, dass unabhängig von dem Sachvortrag zur Nutzung des Internetanschlusses durch einen Dritten keine ausreichenden Erklärungen vorliegen, da eine Person nicht benannt wurde, die den Internetanschluss genutzt haben könnte.
In dem zweiten Verfahren wurde zwar darauf verwiesen, die Freundin habe die Rechtsverletzung über den Internetanschluss begangen. Dann wird allerdings vom Amtsgericht München „nach dem ersten Anschein“ vermutet, dass keine ausreichende Kontrolle durch den Anschlussinhaber erfolgt und somit gegen die Verkehrspflichten im Rahmen der Nutzung eines Internetanschlusses fahrlässig verstoßen worden ist.
Weiterhin geht das Gericht davon aus, dass kein Fall des § 97 a Abs. 2 UrhG vorliegt. In dem einen Fall weist das Gericht darauf hin, dass es sich zumindest um keine unerhebliche Rechtsverletzung handelt. In dem zweiten Fall sieht das Gericht einen Gegenstandswert von € 10.000,00 sowie die 1,0-fache Gebühr als angemessen an und hat hinsichtlich deren Geltendmachung in voller Höhe ebenfalls keine Bedenken.
Das Gerücht, dass bei Urheberrechtsverletzungen keine Klagen erhoben werden, wird damit erneut widerlegt, zumindest für die Waldorf Rechtsanwälte.
Die Waldorf Rechtsanwälte versenden für die Constantin Film Verleih GmbH häufig Abmahnungen. Aktuell wird unter anderem der Film “Zeiten ändern Dich” abgemahnt.
Hier wird über eine Abmahnung der Sony Music durch die Waldorf Rechtsanwälte berichtet. Es geht um das Album “Protest” von Heinz Rudolf Kunze.
Das Album “Soulbook” von Rod Stewart wird über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte abgemahnt. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH.
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album „Heimspiel“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus November 2009 stammen.
Gefordert werden – wie so häufig – bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte € 856,00. Die setzen sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 350,00 zusammen.
Der Abmahnung ist ein Anhang beigefügt, der den „Ermittlungsdatensatz“ enthält. Allerdings kann ein Laie aus diesem Ermittlungsdatensatz keine näheren Informationen herleiten. Weder ist für einen Laien bekannt, ob die dort genannte IP-Adresse zu dem fraglichen Zeitpunkt tatsächlich seinen Rechner zugeordnet werden konnte, zum anderen ist ebenfalls unbekannt, ob der so genannte „File-Hash“ tatsächlich zu dem hier abgemahnten Album der Gruppe „Die Fantastischen Vier“ gehört.
Hier ist kritisches Nachfragen angezeigt.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt das Album “Susan Boyle – I Dreamed A Dream”. Die Abmahnungen werden von den Waldorf Rechtsanwälten versandt.
Uns liegt eine Abmahnung aus Februar 2010 vor, in der die Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte den Film „Männersache“ abmahnt. Der Verstoß stammt aus Juni 2009. Der Beschluss des Landgerichts Köln, mit dem die Anschriften zu den jeweiligen IP-Adressen ermittelt und herausgefordert wurden, stammt vom Juli 2009.
Das bedeutet, dass die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte vom Juli 2009 bis Februar 2010 benötigt hat, um entsprechend eine Abmahnung zu erstellen und zu übersenden.
Zu der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung Folgendes ausgeführt:
„Die Frist kann nur durch rechtzeitigen Zugang der Unterlassungserklärung an die Kanzlei als sog. Empfangsvertreter gewahrt werden. Erklärungen, die uns erst nach Fristablauf zugehen, z.B. weil sie fälschlich an unsere Mandantschaft adressiert wurden, sind verspätet.
In diesem Fall kann bereits ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie eingeleitet worden sein, das durch eine verspätet eingegangene Unterlassungserklärung nicht mehr aufgehalten werden kann.“
Dann wird auf eine der Abmahnung beigefügten Entscheidung des Landgerichts Köln verwiesen, in der eine einstweilige Verfügung beantragt wurde. Es handelt sich um einen Beschluss des Landgerichts Köln aus November 2009, der einen Streitwert von € 100.000,00 ansetzt. Aus den geschwärzten Unterlagen ist allerdings nicht zu entnehmen, um welchen Film es sich handelt. Antragsteller der einstweiligen Verfügung war auch die Constantin Film Verleih über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.
Gefordert werden in der Abmahnung € 506,00 Rechtsanwaltskosten und einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00, insgesamt also € 956,00.
Es kann nicht geraten werden, die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen.
Aus den Unterlagen und auch dem Ermittlungsdatensatz, der der Abmahnung beigefügt ist, ergibt sich nicht, ob beispielsweise eine vollständige Datei heruntergeladen wurde. Der so genannte „Hash-Wert“ ist diesbezüglich nach den vorliegenden Unterlagen nicht aussagekräftig.
Die Constantin Film Verleih GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte den Film “Wrong Turn III Left for Dead” abmahnen. Es wird eine Forderung von 956,00 EUR geltend gemacht.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Lassen Sie sich rechtlich beraten.
Uns liegt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH vor. Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Constantin Film Verleih GmbH den Film The Grudge 3 ab.
Uns liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH vor. Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt das Hörbuch Die drei ??? Schatten über Hollywood (Folge 128) ab.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, die auch die Abmahnung verschickt haben. Es geht um das Album „The Album“ von Daniel Schumacher. Daneben war noch ein zweites Album heruntergeladen worden, so behaupten die Waldorf Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung. Es werden insoweit Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € gefordert. Daneben soll ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, insgesamt also ein Betrag in Höhe von 1.206,00 € geleistet werden.
Der angebliche Verstoß stammt aus Juli und August 2009. Dies ist insoweit bemerkenswert, da in der letzten Zeit eher Abmahnungen mit Verstößen aus dem Zeitfenster Oktober/November 2009 übersandt worden sind. Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten dringend davon ab, ohne rechtliche Prüfung diesen Entwurf zu unterzeichnen. Eine entsprechende Unterzeichnung ist faktisch ein Schuldanerkenntnis, so dass gegen den Zahlungsanspruch nicht mehr wirksam argumentiert werden kann.
Lassen Sie sich auch nicht durch folgenden Hinweis beeindrucken, der dem Entwurf der Unterlassungserklärung in der Fußzeile angefügt ist:
„In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen.“
Interessant ist auch, dass hier der Provider nicht wie sonst häufig die Deutsche Telekom ist, sondern die Firma NetCologne.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album “Alas Y Raices” von Eros Ramazotti ab.
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte vor. Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und einen Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt eine Gesamtsumme von 956,00 €.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch nicht mehr „entrinnen“. Daher empfiehlt sich aus unserer Sicht vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundene Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album „Club Tropicana“ von Mark Medlock.
Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und ein Schadensersatz in Höhe von 350,00 €, insgesamt 856,00 €.
Der Verstoß soll angeblich aus Anfang Oktober 2009 stammen.
Sehr pauschal sind die nachfolgenden Ausführungen in der Abmahnung:
“Das Repertoire unserer Mandantschaft wurde über Ihren Internetanschluss tausenden Nutzern illegal zum Herunterladen angeboten. In welchem Umfang Repertoire unserer Mandantschaft widerrechtlich verwertet wurde, könnte durch weitere Ermittlungen festgestellt werden. Im Interesse und im Falle einer sofortigen Einigung sieht unsere Mandantschaft derzeit keinen Grund, derartige Maßnahmen zu veranlassen.“
Stattdessen wird dann ein pauschaler Betrag in Höhe von 350,00 € gefordert. Es heißt dann:
„Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass der tatsächliche Schaden um ein Vielfaches liegt.“
Hier bestehen Zweifel, ob diese Ausführung für die ordnungsgemäße Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ausreicht.
Wir empfehlen daher, eine vorschnelle Unterzeichnung der im Entwurf der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung zu vermeiden. Es sollte geprüft werden, inwieweit die hier geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.
Als Betroffener sollten Sie sich auch nicht davon beeindrucken lassen, dass ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 29.06.2009 beigefügt wird. Dieser wird standardmäßig allen Abmahnungen beigelegt, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen.
Der Argon Verlag mahnt über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte das Hörbuch “Resturlaub” von Tommy Jaud ab.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte. Es geht um das Album von Michael Jackson „Bad (Special Edition)“. Der Verstoß stammt angeblich aus Juli 2009.
In der Abmahnung werden Ausführungen des Amtsgerichts Frankfurt aus einer Entscheidung vom 27.02.2008 (Az.: 30 C 2467/07-20) zitiert. Dort heißt es wörtlich:
„Durch die sekundengenaue Ermittlung von Zeitpunkt und Rechtsverletzung mittels der eingesetzten Software […] ist sichergestellt, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem Provider vergebene IP-Adressen entsprechenden Nutzern zugeordnet werden können. Vorliegend ist diese IP-Adresse ausweislich der Auskunft von T-Online dem Beklagten zugewiesen.“
Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00€ und ein Schadensersatz in Höhe von 350,00 €, also insgesamt eine Summe von 856,00 €. Mit der Zahlung sollen dann alle Ansprüche erledigt sein.
Vor einer vorschnellen Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung ist zu warnen. Hier sollte vorab eine anwaltliche Prüfung erfolgen.
Die LPL records e.K. mahnt das Werk “Der Cthulhu Mythos H. P. Lovecrafts Bibliothek des Schreckens” über Waldorf Rechtsanwälte ab. Gefordert werden 806 EUR.