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Posts Tagged ‘Waldorf Rechtsanwälte’

Abmahnung Mario Barth durch Waldorf Rechtsanwälte

Donnerstag, Januar 21st, 2010

Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte folgende Titel ab:

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Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer die und einen pauschalen gerichtlich geltend gemacht. 

Das verurteilte die Abgemahnten zur Zahlung von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der Internet-Tauschbörse eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine . Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei Rechtsanwälte in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar beim . Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das Gericht. Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der Internet-Tauschbörse auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei Internet-Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer Internet-Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das Gericht einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das Gericht den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das Amtsgericht auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive Lizenzgebühr ab. Diese Lizenzgebühr würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das Gericht. Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die Rechtsanwälte unter anderem vor dem Münchener Amtsgericht für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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Abmahnung Whitney Houston – I look to you

Montag, Januar 18th, 2010

Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für Sony Music den Musiktitel - ab.

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Abmahnung Fantastischen Vier – Heimspiel durch Waldorf Rechtsanwälte

Montag, Januar 18th, 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt zur Zeit das aktuelle Album der Gruppe “” mit dem Titel “” ab.

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Doch keine Weihnachtsruhe!?

Montag, Dezember 21st, 2009

Gerade rief uns ein Mandant an, der eine weitere wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten hat. Abgemahnt hat die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte. Es wurde eine Frist bis zum 29.12.2009 gesetzt.

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Abmahnung TKKG – 163 – Die Makler-Mafia – Waldorf Rechtsanwälte

Sonntag, Dezember 6th, 2009

Uns liegt im Rahmen einer Beratung eine der Rechtsanwälte für die Entertainment Germany GmbH vor. Dieses Mal betrifft die das Album „TKKG – 163 – Die Makler-Mafia“.

Gefordert werden seitens der Rechtsanwälte in Höhe von € 506,00 und ein in Höhe von € 350,00, also insgesamt € 856,00.

In der wird in der Fußzeile der 1. Seite darauf hingewiesen, dass Bonitätsinformationen von der Informa Unternehmensberatung GmbH gezogen werden. Auch dies könnte aus unserer Sicht ein Anhaltspunkt für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch sein.

Wir raten dringend davon ab, die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese umfasst alle geschützten Werke der Entertainment Germany GmbH. Aus unserer Sicht ist dies zu weitgehend.

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Abmahnung ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

Mittwoch, Dezember 2nd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine der für die Firma ROOF MUSIC Schallplatten und Verlags-GmbH vor. Es geht um die angeblich unberechtigte Nutzung des Hörbuchs „Amore und so’n Quatsch“ von Hape Kerkeling.

Wie üblich wird sehr ausführlich von den Rechtsanwälten begründet, woraus sich die dann geltend gemachten Ansprüche ergeben. Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 300,00 €, insgesamt eine Summe in Höhe von 806,00 €.

Die vorgelegte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden, da diese sich auf alle Werke der ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags-GmbH aus Bochum bezieht.

Hier empfiehlt sich auf jeden Fall anwaltliche Beratung.

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Abmahnung Mutterschutz, Atze Schröder von Waldorf Rechtsanwälte

Samstag, November 21st, 2009

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit auch Verstöße gegen das Urheberrecht betreffend des oben genannten Werkes ab. Hierbei tritt die Kanzlei für die Sony Music Entertainment Group GmbH auf.

Behauptet wird, dass der Adressat der die Rechte an dem Werk “, ” durch unerlaubte Verwertung beeinträchtigt habe.

Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/mutterschutz-atze-schroder

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Abmahnung “Black Ice” von ACDC

Montag, November 16th, 2009

In einem Beratungsmandat wird uns eine Abmahnungd er Waldorf Rechtsanwälte übermittelt. Es geht um das Werk “” von .

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LPL Records e.K. Waldorf Rechtsanwälte “Howard Ph. Lovecraft – Der Cthulhu Mythos”

Montag, November 2nd, 2009

Die Firma mahnt über Waldorf Rechtsanwälte das Werk “” ab.

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Montag, November 2nd, 2009

Im Rahmen einer Beratung wird uns eine weitere der Sony Music Entertainment Germany GmbH vorgelegt. Sony Music wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte aus München. Es geht um eine angebliche Urheberrechtsverletzung über die Tauschbörse BitTorrent. Betroffen ist das Werk „“ von . Gefordert wird ein Betrag in Höhe von € 856,00, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und einem Schadensersatzanspruch (der wie immer nicht genau nachzuvollziehen ist) in Höhe von € 350,00 ergibt.

Der beigefügt ist ein Beschluss des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 421/09) vom 29.06.2009. In diesem Fall hat das Gericht einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Es ist allerdings nicht zu ersehen, welches Musikalbum betroffen ist. Das Landgericht Köln hat in bewährter Manier einen sportlichen Streitwert von € 100.000,00 angenommen. Weiterhin ist ein Beschluss des Landgerichts Köln gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt. Hier wurde offensichtlich nur das Werk „“ von verfolgt. Wie immer fehlt die Anlage Ast 1, aus der sich die IP-Adressen im Einzelnen ergeben. Hier steht wie üblich der Abgemahnte vor dem Problem, dass er im Einzelnen die Vorwürfe der nicht nachvollziehen kann.

Daher empfehlen wir vor Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und vor einer vorschnellen Zahlung auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Wirbel um Waldorf Abmahnungen

Donnerstag, Oktober 15th, 2009

Hier ein interessanter Artikel zu einer aktuellen der Waldorf Rechtsanwälte:

http://www.gulli.com/news/waldorf-abmahnungen-2009-10-14/

Der richterliche Beschluss und die passen nicht richtig zusammen.

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Abmahnungen von Sony Music

Dienstag, September 22nd, 2009

Folgende Titel werden unter anderem von Sony Music  über Waldorf Rechtsanwälte abgemahnt:

Annett Louisan – Teilzeithippie

Andrea Berg – Zwischen Himmel und Erde

Pink – Funhouse

Leonard Cohen – Live in London

Peari Jam – Ten

Christina Agullera – Keeps gettin’ better

Kings of Leon – Only by the night

Heinz Rudolf Kunze – Protest

Annie Lennox – The Annie Lennox Collection

Glasvegas – Glasvegas

Jamie Foxx – Intuition

Kelly Ciarkson – All 1 ever wanted

Bruce Springsteen – Working an a dream

The Fray – The Frey

Britney Speers – Circus

Jennifer Hudson – Jennifer Hudson

Maria Mena – Cause and Effeet

Brandy – Human

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Abwehr der Filesharing-Abmahnung – Keine Unterschrift – Keine Zahlung

Freitag, Juli 24th, 2009

Die gehören zu den “großen” Kanzleien, die sich auf Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen und Filesharing-Fälle spezialisiert haben. Dabei mahnt die Kanzlei nicht nur Musikwerke, sondern auch Bilder, Filme oder Hörbücher ab.

Kurzratgeber
Wenn Sie eine von der Kanzlei erhalten haben, finden Sie hier unseren Kurzratgeber : http://abmahnung-kurzratgeber

Wirksame Verteidigung
Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zur Abwehr von Abmahnungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen die in der vorgebrachten Vorwürfe. Beispielsweise wird die Haftung des Täters und des Anschlussinhabers von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Auch ist zu prüfen, ob die in der in einem zunächst beeindruckend umfangreichen Schreiben geforderten Zahlungen in dieser Höhe berechtigt sind.

Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung

unsere Abmahnungs-Hotline 0800/1004104.

 

Finanzielle Notlage, dann Beratungshilfe
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Auch dazu können wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon gern weitere Informationen geben.

Weitere Informationen hier: http://beratungshilfe

Rechteinhaber, für die die Kanzlei Frommer abmahnt

Für folgende Rechteinhaber verschicken unter anderem Abmahnungen:

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH
  • Getty Images International Ltd
  • Stockfood GmbH
  • Masterfile Deutschland GmbH
  • Mauritius images GmbH
  • Corbis GmbH
  • AME hören Verlag + Vertrieb GbR
  • CARLSEN Verlag GmbH
  • Der Audio Verlag Berlin
  • DHV – Der Hörverlag GmbH
  • Patmos Verlagshaus GmbH & Co. KG
  • steinbach sprechende bücher
  • S. Fischer Verlag GmbH
  • Rowohlt Verlag GmbH
  • Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
  • Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co KG
  • Verlagsgruppe Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • Verlagsgruppe Random House GmbH


Rechtsform der Kanzlei

Die Kanzlei ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vertreten durch die Gesellschafter Rechtsanwalt Johannes und Rechtsanwalt Björn Frommer.

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte “Isch kandidiere!”

Dienstag, März 10th, 2009

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere der Constantin Film Verleih GmbH, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, vor. Es geht um den Film von !“ der Constantin Film Verleih GmbH. Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und ein in Höhe von € 450,00, insgesamt also € 956,00.

Zur Bekräftigung des Anspruchs wird eine Entscheidung des Landgerichts Köln, Az.: 28 O 421/09, vorgelegt. Diese zum großen Teil geschwärzte einstweilige Verfügung, die auch hinsichtlich des Verbotstenors geschwärzt ist, gibt einen Streitwert von 100.000,00 € an. Die einstweilige Verfügung stammt vom 29.06.2009 und soll das Drohpotenzial gegenüber dem Empfänger der nachdrücklich unterstreichen.

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