Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az. 151 C 624/06) darf ein Käufer von Waren, die über die Internet-Handelsplattform eBay erworben wurden, diese auch beim Verkäufer abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen. Nur wenn die Abholung vertraglich ausgeschlossen wurde, ist die Abholung unzulässig. Die Beweislast für die Ausbedingung dieses Ausschlusses sah das Gericht beim Verkäufer.
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Abholung der Ware durch Käufer zulässig
Donnerstag, September 30th, 2010Zusenden von Waren nach erfolgtem Widerruf
Montag, November 2nd, 2009Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 120/09) darauf hingewiesen, dass nach erfolgtem Widerruf ein Zusenden von Ware unlauter und ein Wettbewerbsverstoß ist. Es handelt sich dabei nach Auffassung der Koblenzer Richter um eine unzumutbare Belästigung, da der angesprochene Marktteilnehmer erkennbar die Ware nicht wünscht. Das Gericht weist darauf hin, dass es unter allen Umständen unlauter ist, einen Verbraucher zur sofortigen oder späteren Bezahlung oder zur Rücksendung oder Verwahrung von Produkten aufzufordern, die er nicht bestellt hat.













