In diesem Forum wird über eine Abmahnung der Frau Wencke Lindemann, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage, berichtet.

In diesem Forum wird über eine Abmahnung der Frau Wencke Lindemann, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage, berichtet.
Uns wird eine neuerliche Abmahnung der Frau Wencke Lindemann vorgelegt. Der von ihr beauftragte Rechtsanwalt Sandhage rügt angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung. Als Gegenstandswert werden € 7.500,00 angenommen.
Beigefügt war weiterhin ein Beschluss des Landgerichts Dortmund, in dem der Verfahrenswert auf € 7.500,00 festgesetzt wurde.
Uns wird eine aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Wencke Lindemann vorgelegt, in der angebliche Vertöße innerhalb der Widerrufsbelehrung gerügt werden. Als Gegenstandswert werden 5.000 € angesetzt.
Im Rahmen eines Beratungsmandates wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Wencke Lindemann vorgelegt. Gerügt werden diverse angebliche Fehler in den AGB sowie eine angeblich fehlerhafte Belehrung über den Wertersatz. Als Gegenstandswert werden 7.500 € angegeben.
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung von Frau Wencke Lindemann vorgelegt. Frau Wencke Lindemann wird durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertreten.
Abgemahnt wurde ein fehlendes Widerrufsrecht. Der Gegenstandswert ist mit 5.000,00 EUR angesetzt.
Uns wurde eine Abmahnung von Frau Wencke Lindemann, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage, übersandt. Frau Wencke Lindemann hat auch eine Einstweilige Verfügung beantragt. Erstaunlich ist, dass Frau Wencke Lindemann und Rechtsanwalt Gereon Sandhage beide in Berlin ansässig sind und doch den Weg zum Landgericht Hamburg suchen. Beim Gegenstandswert war Frau Wencke Lindemann vorsichtig und gibt einen Streitwert in der einstweiligen Verfügung von 3.500,00 EUR an.
Hintergrund der Auseinandersetzung war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Auch hier danken wir für die Übersendung!