Für die Frage nach dem Wettbewerbsverhältnis war für das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) der Umstand unerheblich, dass ein Unternehmen ausschließlich über den eigenen Online-Shop Waren veräußert, während das zweite Unternehmen nur über eBay Waren vertreibt. Die Plattform eBay stellt nach Überzeugung des Gerichts keinen eigenen Markt dar, der von sonstigen über das Internet erhältlichen Angeboten abgegrenzt werden könnte. Da die Mitgliedschaft bei eBay jedermann unproblematisch offen steht, sind die dort angebotenen Waren mit denjenigen austauschbar, die bei sonstigen Internethändlern erhältlich sind.
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Posts Tagged ‘Wettbewerbsverhältnis’
Abmahnung – Wettbewerbsverhältnis eBay zu Online-Shop
Donnerstag, November 25th, 2010Besteht ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Groß – und Einzelhändler?
Mittwoch, November 10th, 2010Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht. In vielen Beratung bei der Abwehr von Abmahnungen werden wir gefragt, ob ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Groß- und Einzelhändlern besteht.
Nach dem Urteil des LG Osnabrück vom 01.09.2005 (Az: 18 O 472/05) ist es hinsichtlich des Wettbewerbsverhältnisses nicht entscheidend, ob die Konkurrenten auf verschiedenen Handelsstufen tätig sind. Entscheidend sei, dass sich die Unternehmen letztlich an denselben Abnehmerkreis wenden, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieses – wie beim Einzelhändler – unmittelbar oder – wie beim Hersteller – mittelbar über Groß- und Einzelhändler erfolgt.
Besteht zwischen Unternehmen, die Neu- und Gebrauchtwaren verkaufen, ein Wettbewerbsverhältnis?
Dienstag, November 9th, 2010Diese Frage beschäftigt von Abmahnungen Betroffene immer wieder. Wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, dürfen Wettbewerbsverstöße des Mitbewerbers auch abgemahnt werden.
Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 02.11.2006 (Az: 327 O 516/06) besteht auch bei einem Verkauf von Neuware bei einem Unternehmen und dem Verkauf von Gebrauchtware bei einem konkurrierenden Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis. In beiden Fällen sei aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise von einer entsprechenden Substitutionsmöglichkeit auszugehen.
Auch das LG Coburg hat mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) geurteilt, dass es für das Vorliegen des Wettbewerbsverhältnisses unerheblich ist, dass ein Unternehmer ausschließlich gebrauchte Computerware oder Ware zweiter und dritter Wahl anbietet. Dieser Umstand sei für die Beurteilung des entscheidungserheblichen Marktsegments unerheblich. Als Mitbewerber für den Verkauf von Neu-Computerware kommen auch Anbieter in Betracht, die sog. Retourenware o.ä. anbieten.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigt? Wann liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor?
Montag, November 8th, 2010Ein Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn die Unternehmen gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb denselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (LG Hamburg, Urt. v. 02.11.2006, Az: 327 O 516/06 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2004, 877). Drüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass Unternehmen auch um andere Unternehmen als Kunden konkurrieren können, mithin der Begriff des “Endverbraucherkreis” weiter zu fassen ist (unter Hinweis auf Hefermehl/Bornkamm/Köhler, UWG, 24. Aufl. § 2 Rn. 59). Für die sachliche Marktabgrezung genüge es jedenfalls, wenn aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angebotenen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind. Entscheidend sei, ob der Verkehr eine Substitution ernsthaft in Betracht zieht (unter Hinweis auf BGH, GRUR 2002, 828). Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutz sind an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen (unter Hinweis auf KG, Urteil vom 30.06.2006, Az: 127/05).
Wettbewerbsverhältnis im Internethandel
Montag, Dezember 14th, 2009Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 22.08.2009 (Az. 4 „ 88/09) darauf hingewiesen, dass ein Wettbewerbsverhältnis im Internethandel nicht glaubhaft gemacht ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Webpräsenz des Antragstellers offline eingestellt war und auch ein Testkauf bei ihm nicht durchgeführt werden kann.
Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Shop und eBay-Angebot
Freitag, April 24th, 2009Für die Frage nach dem Wettbewerbsverhältnis war für das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) der Umstand unerheblich, dass ein Unternehmen ausschließlich über den eigenen Online-Shop Waren veräußert, während das zweite Unternehmen nur über eBay Waren vertreibt. Die Plattform eBay stellt nach Überzeugung des Gerichts keinen eigenen Markt dar, der von sonstigen über das Internet erhältlichen Angeboten abgegrenzt werden könnte. Da die Mitgliedschaft bei eBay jedermann unproblematisch offen steht, sind die dort angebotenen Waren mit denjenigen austauschbar, die bei sonstigen Internethändlern erhältlich sind.
Wettbewerbsverhältnis und Gemischtwarenhändler
Freitag, April 24th, 2009Grundsätzlich ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nur im sog. Wettbewerbsverhältnis möglich. Hierzu hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 20.02.2009 (Az: 3 W 161/08) ausgeführt, dass in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung das Bestehen des Wettbewerbsverhältnisses jedenfalls in nachvollziehbarer Weise behauptet werden muss. Im Fall von Gemischwarenhändlern, z.B. im Rahmen von eBay, müsse der Abgemahnte nicht selbst heraussuchen, in Bereich das Wettbewerbsverhältnis vorliegen soll. Dies solle der Abmahnende erklären.
Wettbewerbsverhältnis neu und gebraucht
Mittwoch, März 4th, 2009Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 02.11.2006 (Az: 327 O 516/06) besteht auch bei einem Verkauf von Neuware bei einem Unternehmen und dem Verkauf von Gebrauchtware bei einem konkurrierenden Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis. In beiden Fällen sei aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise von einer entsprechenden Substitutionsmöglichkeit auszugehen.













