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Posts Tagged ‘Wettbewerbsverstoß’

OLG Hamm: 14-tätige Widerrufsbelehrung muss nach Online-Auktion sofort verschickt werden

Freitag, Februar 3rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I-4 U145/11) entschieden, dass das sofortige Absenden der  per Mail nach dem Auktiosende bei der Onlineplattform Ebay, die verkürzte 14-tätige Widerrufsfrist auslösen kann. Damit bestätigte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Ein Schmuckhändler tätige auf der Online-Auktionsplattform einen Testkauf und erwarb einen Ring. Nach dem Kauf bekam er vom Verkäufer per Mail eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung zugemailt. Diese räumte ihm für den  14 Tage ein. Darin sah der Ebay-Testkäufer einen .

Die Richter urteilten, dass verkürzte  bei einem durch Fernabsatzwege zustande gekommenen Verbrauchervertrag nach § 355 Abs.2 BGB voraussetzen, dass die Mail mit der  unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Adressen landet. Dies sei hier geschehen. Nach Ansicht der Richter gelte das auch, wenn der Vertrag fast 50 Stunden vorher mit der Abgabe des Höchstangebots geschlossen wurde und damit über die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von einem Tag hinaus gehe.

Nach Auffassung der Richter sei Unternehmen eine schnellere Übermittlung nicht möglich und auch unzumutbar. Erst mit dem Auktionsende werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt. Denkbar sei zudem, dass das erste Höchstangebot  überboten werde. Damit könne der Verkäufer bis zum Schluss der Auktion warten, um den Kunden über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Damit werde der Verbraucher nicht länger als nötig über sein Rückgaberecht im Unklaren gelassen. Denn auch der Käufer müsse damit rechnen, dass sein Gebot von anderen Interessenten überboten werde.

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LG Hamburg: “Elbphilharmonie Konzerte” dürfen weiter gefördert werden

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 22.12.2o11 (Az.: 315 O 80/11) entschieden, dass die Stadt Hamburg auch weiterhin die “Elbphilharmonie Konzerte” veranstalten und fördern darf. Damit wies das Gericht eine Klage des Verbands der deutschen Konzertdirektionen ab, der ein Verbot erreichen wollte. Der Zusammenschluss deutscher, privater Konzertveranstalter warf der HamburgMusik gGmbH vor, die Preisgestaltung sei auf Kostenunterdeckung angelegt. Mit unlauteren würden Wettbewerber vom Markt verdrängt.

An der HamburgMusik gGmbH, die die Elphilharmonie-Konzertreihe unter anderem in der Laeiszhalle veranstaltet, hält die ebenfalls beklagte Stadt Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung von 95,2 Prozent. Die Richter waren der Ansicht, dass als Form des Wettbewerbs grundsätzlich zulässig seien. Ein könne erst dann angenommen werden, wenn die Unterbietung gezielt dazu eingesetzt werde, Mitbewerber vom Markt zu drängen. Das sei in diesem Fall aber nicht ersichtlich. Vielmehr hätten mit den günstigen Eintrittspreisen neue Zuschauergruppen gewonnen werden sollen, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist den Angaben zu Folge noch nicht rechtskräftig.

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Streitwert bei Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten im Wettbewerbsrecht

Dienstag, Oktober 4th, 2011

Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 14.06.2011 (Az.: 13 U 50/11) stellt die Nichtangabe der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers einen dar. Der für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 5 TMG ist im Hauptsacheverfahren regelmäßig mit 3.000 Euro und im Eilverfahren mit 2.000 Euro zu bemessen.

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OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß bei veralteter Widerrufsbelehrung und nicht genau festgelegter Vertragssprache

Freitag, September 16th, 2011

Das hat mit Urteil vom 26.05.2011 (Az.: I-4 U 35/11) entschieden, dass die Verwendung einer veralteten ein darstellt, der abmahnfähig ist. Im Übrigen handelt es sich auch nicht um einen bloßen Bagatellverstoß. Dies gilt auch, wenn nicht genau mitgeteilt wird, welche Sprache für den Vertragsschluss zur Verfügung steht. Nach Ansicht des Gerichts muss diesbezüglich eine Klarstellung schon im Vorfeld der Bestellung erfolgen. Aus der Nutzung eines Länderbuttons mit der deutschen und der britischen Flagge, lässt sich nicht schließen, in welcher Sprache der Vertrag abgewickelt werden soll.

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OLG Köln: Benutzen von Kundendaten zur Rückgewinnung unzulässig

Mittwoch, September 7th, 2011

Mit Urteil vom 19.11.2010 (Az.: 6 U 73/10) hat das festgestellt, dass personenbezogene Daten nicht zur genutzt werden dürfen. Ein Stromanbieter hatte an seine ehemaligen Kunden Briefe verschickt, um diese zum Wechsel zu bewegen. Das Gericht sah in dieser Aktion sowohl eine als auch einen .

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Abmahngefahr: Verwendung der alten Widerrufsbelehrung

Donnerstag, Juli 7th, 2011

sieht in der Nutzung der “alten ” einen .

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/05/abmah…

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Wettbewerbsverstoß: Wann liegt ein gewerbliches Handeln vor?

Mittwoch, Mai 11th, 2011

LG Berlin – 100 Artikel im Monat

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 05.09.2006 (Az: 103 O 75/06) entschieden, dass der Verkauf von 100 Artikeln im Monat über die Internet-Plattform eBay als angesehen werden kann. Die Antragsgegnerin hatte Kleidungsstücke ihrer vier Kinder, die nicht mehr benötigt wurden, über einen eigenen Shop bei eBay veräußert. Aus dem Umstand allein, dass sie einen Shop eingerichtet hatte, konnte das Gericht nicht die gewerbliche Tätigkeit herleiten. Allerdings hatte die Antragsgegnerin auch Kleidung hinzugekauft und unmittelbar darauf zum Verkauf angeboten (vier Fälle in drei Monaten waren belegbar). Ein Drittel der Kleidungsstücke waren auch als „neu“ oder „wie neu“ angeboten worden. Aus diesen Gesamtumständen schloss das LG Berlin auf ein mit der Folge, dass die Antragsgegnerin die Impressumspflichten zu beachten als auch über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren hatte.

Powerseller als Unternehmer – OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe hat mit Urt. v. 27.04.2006 (Az: 4 U 119/04) entschieden, dass ein Powerseller bei eBay den Belehrungspflichten nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV unterliegt ( über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht). Eine Auktion bei eBay sei nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB anzusehen, was nach § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB den ausschließen würde. Auch die Informationspflichten nach § 6 TDG (Impressum) sind einzuhalten.

Unternehmereigenschaft eines Powersellers – LG Mainz

Nach einer Entscheidung des LG Mainz (Urt. v. 06.07.2005, 3 O 184/04, n.r.) hatte der Unternehmer in einem Zeitraum von zwei Jahren 252 Verkäufe vorgenommen. Dieses lasse auf ein typischerweise planmäßiges und auf Dauer angelegtes Handeln schließen. Dazu komme, dass sich der Unternehmer als Powerseller bezeichnete, denn damit habe er den ersten Anschein eines Profiverkäufers erweckt. Dieser sog. Anscheinsbeweis könne nur dann durch den Unternehmer entkräftet werden, wenn nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs  verkauft werden. Es ist nach Ansicht des LG Mainz hierbei unerheblich, wenn der Verkäufer weder ein Gewerbe angemeldet hatte, noch bei dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig geführt wird.

25 Bewertungen in drei Monaten

Nach dem Urteil des LG Hanau vom 28.09.2006 (Az: 5 O 51/06) ist es für die Annahme des gewerblichen Handelns ausreichend, wenn in einem Zeitraum von drei Monaten für den Verkäufer 25 Bewertungen bei eBay abgegeben werden. Gewerblich handelt derjenige, der neuwertige Gegenstände ankauft, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Wesentliches Kriterium für die Gewerblichkeit ist, dass der Verkäufer die angebotenen Gegenstände zum Zweck des Weiterverkaufs zunächst selbst erwirbt. Jedenfalls spricht dies dann für ein , wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit geschieht. Ein soll auch dann vorliegen, wenn es lediglich als Nebenerwerb durchgeführt wird. Es spielt auch keine Rolle, wie der Unternehmer steuerrechtlich behandelt wird; so etwa ob er aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung ausgenommen wird.

Das Landgericht Coburg (Az.: 1 HK O 32/06) hat entschieden, dass ein Anbieter, der insgesamt 1.700 Artikel verkauft bzw. eine entsprechende Zahl an Kundenbewertungen erhalten hat, nicht automatisch unternehmerisch tätig ist. Das Landgericht Coburg verweist in seiner Entscheidung darauf, dass der betreffende Unternehmer nicht die Kriterien eines eBay-Powersellers erfüllt. Für einen entsprechenden eBay-Powerseller wird ein Handelsvolumen von € 3.000,00 Umsatz pro Monat oder ein Verkauf von mindestens 300 Artikeln pro Monat erwartet.

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OLG Braunschweig: Wettbewerbsverstoß mit der Aussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“

Freitag, Dezember 10th, 2010

Das hat in einem Beschluss vom 02.09.2010 (Az. 2 U 36/10) entscheiden, dass die Aussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ wettbewerbswidrig ist. Eine solche Formulierung wirke gegenüber Verbauchern .

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Wettbewerbsverstoß – Wiederholungsgefahr

Dienstag, November 30th, 2010

Das LG Coburg hat mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) ausgeführt, dass die tatsächlich vermutet wird, wenn es zu einem gekommen ist.

Widerlegung durch Unterlassungserklärung

 

Die Vermutung der kann nach der Entscheidung des LG Coburg vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) grundsätzlich widerlegt werden. Dies gelinge im Allgemeinen aber nur dadurch, dass der Verletzer eine bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zusichert; so auch LG Berlin (Beschl. v. 02.08.2007, Az: 16 O 588/07, n.v.) unter Hinweis auf BGH (GRUR 1985, 155).

Auch nach dem Urteil des LG Hamburg vom 04.07.2007 (315 O 71/07) entfällt die nicht durch das Abstellen des wettbewerbswidrigen Handelns. Bereits der Verstoß an sich begründet die . Ausgeräumt werden kann die weder durch den bloßen Wegfall der Störung noch durch die Zusage des Verletzers, von Wiederholungen Abstand nehmen zu wollen. Hiervon gehe die Rechtsprechung in Wettbewerbsprozessen seit jeher aus (unter Hinweis auf BGHZ 1, 241; GRUR 1995, 342). Die wegen der Verletzungshandlung zu vermutende wird regelmäßig erst durch eine durch Vertragsstrafe gesicherte Unterlassungserklärung bzw. eine Abschlusserklärung beseitigt (unter Hinweis auf Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. § 8 Rn. 1.33).

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Wettbewerbsverstoß – Pauschalierung von Schadensersatz

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

“Der umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn. Dieses entspricht einer Kostenforderung von 20 % des Kaufpreises, sowie entstandene Versand- und Verpackungskosten insbesondere bei Online-Bestellungen sowie Internet-Ersteigerungen.”

Die Klausel widerspricht § 309 Nr. 5 BGB. Die Vereinbarung eines pauschalen ohne dem anderen Vertragsteil ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens als die genannte Pauschale zu gestatten, ist nicht zulässig.

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Abmahnung Wettbewerbsverstoß – Auflösung Kaufvertrag nach Widerruf

Freitag, September 24th, 2010

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 22.03.2007 (Az: 10 HK.O 1/07) entschieden, dass eine Klausel mit folgendem Inhalt wettbewerbswidrig ist: “Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen auf Wunsch per Überweisung zurück”. Diese Klausel sei wettbewerbswidrig. Sie sei geeignet, den Verbraucher zu verwirren und ihm dadurch die Ausübung seiner Rechte zu erschweren. Tatsächlich werde der Vertrag im Falle des Widerrufs bereits durch die Widerrufserklärung des Verbrauchers aufgelöst und geleistete Zahlungen seien ihm ohne Verlangen zu erstatten.

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Keine Schadensersatzpflicht bei Wettbewerbsverstößen

Mittwoch, August 25th, 2010

Hier wird auf eine Entscheidung des LG Berlin verwiesen, die eine Schadensersatzpflicht bei Wettbewerbsverstößen verneint.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-auskunft-schadenersatz.htm

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Wettbewerbsverstoß Originalverpackung in der Widerrufsbelehrung

Donnerstag, März 4th, 2010

Die Formulierung „Die Rückgabe ist nur bei ungenutzter Ware in der …möglich“ wurde durch das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17.04.2007 (Az: 15 O 262/07) für unzulässig erklärt.  Diese Einschränkung wird vom Gesetz nicht vorgesehen.

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Verbraucher verpflichtet ist, Ware im Fall des Widerrufs in der an den Unternehmer zurück zu senden wurde durch das Landgericht Frankfurt a. Main hat mit Urteil vom 21.07.2006 (Az: 2/2 O 404/05) für unwirksam erachtet. Diese Klausel ist für durchschnittliche Kunden missverständlich. Diese würden nicht erkennen, dass es sich hier nicht um eine Pflicht handelt, sondern um eine eigene Obliegenheit, um Schäden an der Ware bei der Rücksendung zu vermeiden. Die Bestellung des Kunden könne auch nur so verstanden werden, dass er die Ware kaufen will, nicht allerdings das Verpackungsmaterial.

Die Verpflichtung, dass Ware nur in der zurückgegeben werden darf, ist gleichfalls unzulässig. Damit wird das Widerrufsrecht der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware in der an den Unternehmer zurückzusenden. Vielmehr steht ihm ein an keine Voraussetzungen bzw. Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht zu (Palandt/Grüneberg § 355 BGB, Rn. 14). Dieses Ergebnis wird auch in der Rechtsprechung geteilt (OLG Frankfurt, CR 2006, 195; , NJW-RR 2005, 1582; LG Waldshut, WRP 2003, 1148; LG Arnsberg, WRP 2004, 792; LG Stuttgart, WRP 2006, 1156; LG Düsseldorf, WRP 2006, 1270). Auch das LG Coburg hat mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) ausgeführt, dass die Ausübung des Widerrufsrechts und die Rückabwicklung des Vertrages nicht von dem Vorhandensein einer abhängig gemacht werden darf. Eine abweichende Vereinbarung sei nach § 312f BGB unwirksam.

Auch das Landgericht Braunschweig  (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280), n.v.) hält die Verpflichtung, die Ware in der zurückzusenden, für unzulässig.

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Abmahnung FLUPI-Discount Ltd. aus Dortmund

Donnerstag, Dezember 3rd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine der FLUPI-Discount Ltd. aus Dortmund vor. Es geht um einen aufgrund fehlender EAR-Registrierung. Entsprechende Geräte sollen angeblich nicht bei der zentralen Stelle nach dem Elektrogesetz angemeldet sein.

Interessant ist, dass FLUPI-Discount selber abmahnt und keinen Anwalt beauftragt. Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte allerdings nicht ohne anwaltliche Beratung unterzeichnet wird. Es wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert.

FLUPI-Dicsount weist in dem Schreiben darauf hin, dass sie dem Mitbewerber keinen wirtschaftlichen Schaden zufügen wollen. Deshalb sei auf einen anwaltlichen Beistand bei der erstmaligen verzichtet worden. Allerdings wird im Gegenzug auch erwartet, dass nach Ansicht von FLUPI-Discount Ltd. die rechtlichen Regelungen eingehalten werden. Bemerkenswert ist dabei der Hinweis, dass zukünftig in Online-Angeboten „keine Rechtsverstöße gleich welcher Art enthalten“ sein sollen.

Der Geschäftsführer der FLUPI-Discount Ltd. ist ausweislich des Briefbogens Frau . Die ist unterzeichnet von Herrn Thomas Cofalik.

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Beginn Widerrufsfrist “mit Kaufdatum”

Freitag, Januar 30th, 2009

Der Beginn der Widerrufsfrist mit “dem Kaufdatum” wurde durch das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für wettbewerbswidrig angesehen.

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