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Posts Tagged ‘Widerruf’
Donnerstag, Dezember 1st, 2011
Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat in einem Urteil vom 30.11.2011 (Az.: 5 U 429/09-98), eine Klage des Bürgermeisters der saarländischen Gemeinde Wadgassen zurückgewiesen. Dieser hatte gegen einen Hörfunkbeitrag des Saarländischen Rundfunks (SR) aus dem Jahre 2008 geklagt. Darin sollen sich Mitarbeiter seiner Gemeinde bei der Gewerkschaft Verdi beschwert haben, dass sie von Videokameras überwacht worden seien.
Nach dem der Beitrag gesendet worden war, zog der Bürgermeister vor Gericht. Er forderte vom SR den Widerruf der aus seiner Sicht falschen Behauptungen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage zunächst ab, da die Journalisten ihrer Ansicht nach über bestimmte Befürchtungen der Mitarbeiter berichtet hätten, und dazu beide Seiten gehört hätten und zu Wort kommen ließen. Daraufhin zog der Bürgermeister vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH forderte vom Oberlandesgericht eine umfassende Beweisaufnahme zu den Vorgängen.
Dennoch wurde die Klage des Bürgermeisters gegen den Saarländischen Rundfunk abgewiesen. Zur Begründung hieß es: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gebe es zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeiter der Gemeinde überwacht worden seien. Entscheidend für die Richter war die Frage, ob es von den Mitarbeitern entsprechende Beschwerden gegenüber der Gewerkschaft gegeben habe, so wie berichtet. Dazu stellte das Gericht fest, das der Senat überzeugt sei, dass es solche Beschwerden gegeben habe.
Zudem hätten die Beklagten bei der Ausstrahlung ihres Beitrags rechtmäßig gehandelt. Der Journalist hatte zuvor ein Gespräch mit dem Leiter des Landesbezirks der Gewerkschaft geführt, den er als zuverlässigen Informanten betrachten durfte. Darüber hinaus war ein Gespräch mit dem Kläger geführt worden, dessen Aussagen zu den Vorwürfen der Bericht ausführlich wiedergab. Damit hätten die Beklagten bei der Berichterstattung über eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage alle Erfordernisse der journalistischen Sorgfalt beachtet, urteilten die Richter. Weitere Recherchen über den Wahrheitsgehalt hätten sie angesichts der Beurteilung der Aktualität der Berichterstattung nicht anstellen müssen.
Tags: Journalististische Sorgfaltspflicht, OLG Saarland, Saarländischer Rundfunk, Widerruf
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Freitag, April 29th, 2011
Wenn eine E-Mail-Adresse zu Werbezwecken genutzt wird, ist bereits bei der Anmeldung ein zukünftiger Abonnent darauf hinzuweisen, dass er eine Widerrufsmöglichkeit mit Wirkung für die Zukunft hat. Darüber sollte ein Abonnent im Eingabeformular für die Bestellung des Newsletters hingewiesen werden.
Tags: Newsletter, Widerruf
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Dienstag, April 5th, 2011
Gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 ist bei Hotelzimmern dann kein Widerruf möglich, wenn für einen bestimmten angegebenen Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt die Dienstleistung, sprich das Hotelzimmer, zur Verfügung gestellt wird. Das gilt auch für Pauschalreisen und Bahntickets oder die Miete einer Ferienwohnung.
Daher sollte in der Praxis genau geprüft werden, ob der jeweils angegebene Zeitraum so richtig ist. Manche Anbieter von Hotelzimmern oder Buchungsplattformen erweisen sich als wenig kulant, wenn nach einer abgeschickten Bestellung nachträglich Änderungen vorgenommen werden sollen. In solchen Konstellationen hilft das Widerrufsrecht, das sonst vielen Verbrauchern „nützliche Dienste“ leistet, nicht.
Tags: Hotelzimmer, Reservierung, Widerruf
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Freitag, Dezember 18th, 2009
Nach dem Kammergericht Berlin und dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat sich nunmehr auch das Landgericht Kleve mit seinem Urteil vom 02.03.2007 (Az: 8 O 128/06, n.r.) dafür ausgesprochen, dass die Veröffentlichung der Widerrufsbelehrung in der Bildschirmansicht eines Online-Angebotes nicht das Textformerfordernis im Sinne des § 126b BGB erfüllt. Daher ist eine Widerrufsfrist von einem Monat und nicht von zwei Wochen anzunehmen.
Es genügt nach der Ansicht des LG Kleve nicht, dass der Verbraucher die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder auf seiner Computer-Festplatte speichern könne. Andernfalls würde die Dauer der Widerrufsfrist von der Willkür des Empfängers oder von Zufällen abhängen, die der Verkäufer weder kennen noch beeinflussen könne.
Hervorzuheben ist ein zentraler Begründungsaspekt des Landgerichts Kleve: „Nicht der Empfänger der Widerrufsbelehrung hat die Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter von Waren hat die Belehrung in Textform mitzuteilen, also eine Mitteilung herauszugeben, die seinerseits bereits die genannten Anforderungen erfüllt“ (Rn. 26).
Tags: Bildschirm, Textform, Widerruf, Widerrufsbelehrung
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Freitag, Dezember 4th, 2009
Eine Widerrufsfrist von 14 Tagen bei eaby verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 17.08.2006 (3 U 103/06) und dem Urteil des KG Berlin vom 18.07.2006 (5 W 156/06) ist bei Verkäufen über die Internet-Plattform eBay dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von einem Monat einzuräumen, da die nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderliche Belehrung in Textform aufgrund der Besonderheiten des Vertragsabschlusses bei eBay zeitlich erst nach demselben erfolgen kann. Diese Ansicht wird geteilt durch den Beschluss des KG Berlin vom 05.12.2006 (Az: 5 W 295/06). Das Kammergericht führt aus, dass es sich hier nicht um einen Bagatellverstoß handelt, sondern um eine Beeinträchtigung gewichtiger Verbraucherinteressen.
Nach dem Kammergericht Berlin und dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat sich nunmehr auch das Landgericht Kleve mit seinem Urteil vom 02.03.2007 (Az: 8 O 128/06, n.r.) dafür ausgesprochen, dass die Veröffentlichung der Widerrufsbelehrung in der Bildschirmansicht eines Online-Angebotes nicht das Textformerfordernis im Sinne des § 126a BGB erfüllt. Daher sei eine Widerrufsfrist von einem Monat und nicht von zwei Wochen anzunehmen. Es genügt nach der Ansicht des LG Kleve nicht, dass der Verbraucher die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder auf seiner Computer-Festplatte speichern könne. Andernfalls würde die Dauer der Widerrufsfrist von der Willkür des Empfängers oder von Zufällen abhängen, die der Verkäufer weder kennen noch beeinflussen könne. Das LG Kleve spricht sich ausdrücklich gegen die zuvor vertretene Ansicht des LG Paderborn aus, dass es für die Textform ausreicht, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Belehrung zu drucken oder zu speichern. Diese Ansicht stehe im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung. Hervorzuheben ist ein zentraler Begründungsaspekt des Landgerichts Kleve: „Nicht der Empfänger der Widerrufsbelehrung hat die Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter von Waren hat die Belehrung in Textform mitzuteilen, also eine Mitteilung herauszugeben, die seinerseits bereits die genannten Anforderungen erfüllt“ (Rn. 26). Dieses Ergebnis teilt auch das LG Hamburg (Beschl. v. 22.05.2007, 315 O 467/07).
Das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280) n.v.) und das LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.) halten eine Widerrufsfrist von zwei Wochen für wettbewerbswidrig.
Tags: 14 Tage, 2 Wochen, Ebay, Widerruf, Widerrufsfrist
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Donnerstag, Dezember 3rd, 2009
Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die des gem. Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist, so u.a. über die Bedingungen der Ausübung des Widerrufs. Das in § 355 BGB geregelte Widerrufsrecht bezweckt den Schutz der Verbraucher. Dieser Schutz erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (LG Berlin, Beschl. v. 15.05.2007, Az: 15 O 378/07).
Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 27.04.2006, 4 U 119/04) ist ein “Powerseller”, der auf der Verkaufsplattform “eBay” auf Dauer angelegt unternehmerisch Waren anbietet, verpflichtet, die Verbraucher über das Bestehen und die Ausübung eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu informieren sowie im Rahmen der Anbieterkennzeichnung seine Identität durch Angabe von Name und Adresse offen zulegen. Nach § 312c Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 10 BGB-InfoV hat bei der Anbahnung eines Fernabsatzvertrages der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung u.a. über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts zu informieren.
Eine unterbliebene oder falsche Widerrufsbelehrung ist nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. § 4 Rn. 11.170). Es kommt auch nicht darauf an, ob der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde.
Nach dem Beschluss des LG Berlin vom 20.03.2007 (Az: 15 O 166/07) kann von einer Information nur gesprochen werden, wenn der zu Informierende zu der Nachricht geführt wird (so LG Bielefeld, Urt. v. 08.10.2004, 17 O 160/04). Es genügt nicht, wenn der Verbraucher die Information bei der Suche nach anderen Dingen zufällig entdecken kann (so OLG Hamm, NJW 2005, 2320; LG Bielefeld, Urt. v. 08.10.2004, 17 O 160/04). Dass das Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers den abzuschließenden Vertrag betrifft, gehört die Belehrung darüber in den Zusammenhang der Vertragsanbahnung oder aber der Beschreibung des zu verkaufenden Artikels. Diese Informationen wird der Verbraucher in jedem Fall lesen. Er wird dann auch eine dort angebrachte Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen.
Tags: Abmahnung, Belehrung, fehlende Widerrufsbelehrung, Widerruf, § 312c BGB
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Donnerstag, November 12th, 2009
Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 08.09.2009 (Az.: 5 W 105/09) darauf hingewiesen, dass die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts wichtiger Bestandteil der Verbraucherinformationen ist. Fehlt diese Information, kann dies zu einer Abmahnung führen. Auch über die Gefahrtragung des Unternehmers bei der Rücksendung der Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts ist entsprechend zu belehren. In beiden Fällen verweist das Gericht darauf, dass es sich jetzt nicht mehr um einen Bagatellverstoß im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG handelt.
Tags: 08.09.2009 5 W 105/09, Erstattungsfrist, Kammergeircht Berlin, Widerruf
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Montag, November 2nd, 2009
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 120/09) darauf hingewiesen, dass nach erfolgtem Widerruf ein Zusenden von Ware unlauter und ein Wettbewerbsverstoß ist. Es handelt sich dabei nach Auffassung der Koblenzer Richter um eine unzumutbare Belästigung, da der angesprochene Marktteilnehmer erkennbar die Ware nicht wünscht. Das Gericht weist darauf hin, dass es unter allen Umständen unlauter ist, einen Verbraucher zur sofortigen oder späteren Bezahlung oder zur Rücksendung oder Verwahrung von Produkten aufzufordern, die er nicht bestellt hat.
Tags: 17.06.2009, 9 U 120/09, OLG Karlsruhe, Ware, Widerruf, Zusenden
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Mittwoch, Oktober 21st, 2009
Ein Unterlassungsvertrag hat 30 Jahre Gültigkeit. Auch wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, entsteht diese lange Bindung an die vertraglichen Verpflichtungen.
Ein Widerruf oder eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hier wird häufig auf eine Formulierung verwiesen, dass bei Gesetzesänderungen oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Unterlassungsvertrag beendet werden kann.
Tags: Kündigung, Unterlassung, Vertrag, Widerruf
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Dienstag, August 11th, 2009
Häufig berichten Händler, die ihre Waren über das Internet vertreiben, dass Verbraucher, die Waren im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe zurückschicken, nicht die originalen Verpackungen verwenden oder die Ware in unzureichender Umverpackung zur Post geben.
Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer z. B. beschädigte Ware erhält, da diese auf dem Postweg nicht vorsichtig genug behandelt wird. Der Unternehmer ist nach einer Rücksendung der Ware ohne die Originalverpackung nicht in der Lage, das Angebotene zum ursprünglichen Preis wieder zu verkaufen. (weiterlesen…)
Tags: Abmahnung, AGB, Originalverpackung, Rücksendung, Widerruf
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Freitag, März 13th, 2009
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Schopfheim (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2 C 14/08) ist für die Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers nicht notwendig, dass das Wort „Widerruf” tatsächlich verwendet wird. Der Erklärungsgegner muss eindeutig erkennen, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet werden soll.
Tags: Anforderung, Widerruf
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Dienstag, März 10th, 2009
Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 22.03.2007 (Az: 10 HK.O 1/07) entschieden, dass eine Klausel mit folgendem Inhalt wettbewerbswidrig ist: “Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen auf Wunsch per Überweisung zurück”. Diese Klausel sei wettbewerbswidrig. Sie sei geeignet, den Verbraucher zu verwirren und ihm dadurch die Ausübung seiner Rechte zu erschweren. Tatsächlich werde der Vertrag im Falle des Widerrufs bereits durch die Widerrufserklärung des Verbrauchers aufgelöst und geleistete Zahlungen seien ihm ohne Verlangen zu erstatten.
Tags: Abmahnung, Auflösung, Kaufvertrag, Widerruf
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Montag, März 2nd, 2009
Nach dem Urteil des Landgericht Berlin vom 24.06.2008 (Az.: 16 O 804/07) ist es nicht ausreichend, wenn die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht nur in Form einer Grafik angezeigt wird.Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer den Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung klare und verständliche Informationen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder anstelle dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere über Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe zur Verfügung stellen. Die Verlinkung auf eine externe Grafik-Datei genügt hier nicht. Denn es ist dadurch nicht sichergestellt, dass der als Grafik abgelegte Text unabhängig vom verwendeten Browsertyp abrufbar ist. Das gilt insbesondere bei der Nutzung des WAP-Portals von eBay (unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06, zitiert nach juris).
Nach der Begründung des Landgerichts Berlin komme hinzu, dass der Inhalt der verlinkten Datei jederzeit – auch während des Angebotszeitraums – geändert werden kann, ohne dass dem Verbraucher dies bewusst wird, die Suchfunktion des Browsers in Grafik-Dateien nicht funktioniert und die Lesbarkeit des Ausdrucks der Angebotsseite – unabhängig vom verwendeten Browser und Drucker – eingeschränkt sein kann. Die eBay-Regeln zum Verbot der Niederlegung von Vertragsinhalten als Bilder oder Grafiken würden daher Sinn machen.
Tags: Grafik, WAP, WAP-Portal, Widerruf, Widerrufsbelehrung
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Dienstag, Februar 24th, 2009
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 26.03.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass die Belehrung über ein Widerrufsrecht von “4 Wochen” anstelle der korrekten Belehrung “einen Monat” wettbewerbswidrig ist. Es handelt sich nicht um einen Bagatellverstoß im Sinne von § 3 UWG.Das OLG argumentiert wie folgt: Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden, wird eine fehlerhafte Belehrung in aller Regel nicht als Bagatellfall im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können. Bei der fehlerhaften Angabe einer Widerrufsfrist, die im Regelfall kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist, besteht ein hoher Grad an Nachahmungsgefahr. Dies birgt jedenfalls die Gefahr in sich – und es komme nur auf die Geeignetheit einer Handlung zur mehr als nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs an -, dass die vom Gesetzgeber zum Schutze der Verbraucher vorgeschriebene Frist sich aus der Sicht relevanter Anteile des Verkehrs faktisch auf eine solche von lediglich vier Wochen verkürzen könne.
Nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.06.2008 (Az.: 103 O 112/08) wird es als wettbewerbswidrig angesehen, über die Internet-Handelsplattform www.ebay.de den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern anzubieten und dabei über eine Widerrufsfrist von vier Wochen zu belehren.
Tags: 4 Wochen, Vier Wochen, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist
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Freitag, Februar 20th, 2009
§ 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV schreibt vor, dass der Verkäufer den Verbraucher auch über den Namen und die Anschrift desjenigen zu belehren hat, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist. Das Fehlen dieser Angabe wurde durch das LG Berlin (Beschluss vom 26.10.2007, Az: 16 O 756/07, n.v.) als Wettbewerbsverstoß auch für den Fall angesehen, dass sich diese Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers finden. Dass die AGB diese Angaben enthalten, genügt nicht, weil der Verbraucher aus seiner Sicht angesichts der Belehrung im Angebot selbst keine Veranlassung mehr hat, darüber hinaus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszurufen; denn er hält die Belehrung für vollständig und abschließend.
Tags: AGB, Name, Widerruf, Widerrufsbelehrung
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Donnerstag, Februar 19th, 2009
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az: 5 W 15/07) entschieden, dass die Nicht-Annahme unfrei zurück gesandter Ware wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht der Verbraucher steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auf die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht – obwohl hier keine Leistungspflicht des Verbrauchers in Frage steht, sondern eine solche des Unternehmers. Ebenso entschied das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az: 315 O 917/06).
Ein Pauschalangebot zur Abwehr von Abmahungen: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Tags: Rücksendung, unfrei, Widerruf, Widerrufsrecht
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Donnerstag, Februar 12th, 2009
Vorsicht bei dieser Formulierung!
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschl. v. 15.03.2007, Az: 4 W 1/07) hat ausgeführt, dass ein Anknüpfungspunkt für den Fristbeginn zunächst der Erhalt der Ware ist § 312d Abs. 2 BGB). Weiter führt das OLG Hamm aus, dass jeder Eindruck vermieden werden muss, bereits die vorvertragliche Belehrung löse den Fristbeginn aus. Dies ist mit der oben zitierten Belehrung nicht der Fall („Gerade dies tut die beanstandete Fristenklausel in ihrer lapidaren Ausgestaltung”). Es fehlt der Hinweis darauf, dass die eigentliche Belehrung des Käufers über sein Widerrufsrecht erst später mit der eigentlichen Belehrung erfolgt – und dies in besonderer Textform – und dass erst diese Belehrung den Lauf von Fristen auslöst.
Tags: Belehrung, Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Fristbeginn, Widerruf
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