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Posts Tagged ‘Widerruf’
Donnerstag, Februar 12th, 2009
Vorsicht bei dieser Formulierung!
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschl. v. 15.03.2007, Az: 4 W 1/07) hat ausgeführt, dass ein Anknüpfungspunkt für den Fristbeginn zunächst der Erhalt der Ware ist § 312d Abs. 2 BGB). Weiter führt das OLG Hamm aus, dass jeder Eindruck vermieden werden muss, bereits die vorvertragliche Belehrung löse den Fristbeginn aus. Dies ist mit der oben zitierten Belehrung nicht der Fall („Gerade dies tut die beanstandete Fristenklausel in ihrer lapidaren Ausgestaltung”). Es fehlt der Hinweis darauf, dass die eigentliche Belehrung des Käufers über sein Widerrufsrecht erst später mit der eigentlichen Belehrung erfolgt – und dies in besonderer Textform – und dass erst diese Belehrung den Lauf von Fristen auslöst.
Tags: Belehrung, Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Fristbeginn, Widerruf
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Mittwoch, Februar 11th, 2009
Die Verpflichtung, dass Ware nur in der Originalverpackung zurückgegeben werden darf, ist unzulässig. Damit wird das Widerrufsrecht der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückzusenden. Vielmehr steht ihm ein an keine Voraussetzungen bzw. Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht zu (Palandt/Grüneberg § 355 BGB, Rn. 14). Dieses Ergebnis wird auch in der Rechtsprechung geteilt (OLG Frankfurt, CR 2006, 195; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1582; LG Waldshut, WRP 2003, 1148; LG Arnsberg, WRP 2004, 792; LG Stuttgart, WRP 2006, 1156; LG Düsseldorf, WRP 2006, 1270). Auch das LG Coburg hat mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) ausgeführt, dass die Ausübung des Widerrufsrechts und die Rückabwicklung des Vertrages nicht von dem Vorhandensein einer Originalverpackung abhängig gemacht werden darf. Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 312f BGB unwirksam.
Ein Pauschalangebot zur Abwehr von Abmahungen: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Tags: Orignalverpackung, Verpackung, Widerruf, Widerrufsrecht
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Mittwoch, Februar 11th, 2009
Die Speicherung der Auktion in der Rubrik “mein eBay” mit dem Zuschlag oder dem “Sofort-Kauf” erfüllt nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 12.01.2007 (Az: 3 W 206/06) nicht das Textformerfordernis des § 126b BGB. Somit beträgt die Widerrufsfrist einen Monat und nicht zwei Wochen.Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber verlangten Mitteilungspflicht kann es nur sein, dass der Verbraucher durch eine an ihn gerichtete Botschaft so aufmerksam gemacht wird, dass er sich gehalten sieht, die an ihn gerichtete Nachricht auch zur Kenntnis zu nehmen. Der Gesetzgeber will durch die Mitteilungspflicht sicherstellen, dass der Käufer über sein Widerrufsrecht zuverlässig informiert wird, denn dieses soll vor vertraglichen Bindungen schützen, die der Verbraucher möglicherweise übereilt und ohne hinreichende Abwägung des Für und Wider eingegangen ist. Dazu reicht ein von eBay angebotener Service, mittels dessen der Verbraucher sich auch noch 90 Tage nach Abschluss des Geschäfts über dessen Einzelheiten informieren kann, nicht aus. Dem Verbraucher muss dadurch noch nicht bewusst werden, dass in dieser Rubrik auch eine wichtige Nachricht für ihn enthalten ist. Das OLG Hamburg bewertete diesen Fall nicht anders als denjenigen, in dem die Widerrufsbelehrung aus dem Bildschirmangebot selbst ersichtlich war und der Verbraucher sich die Belehrung nicht selbst heruntergeladen hat.
Tags: Belehrung, Textform, Widerruf, Widerrufsfrist, Widerrufsrecht
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Dienstag, Februar 3rd, 2009
Nach dem Kammergericht Berlin und dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat sich auch das Landgericht Kleve mit seinem Urteil vom 02.03.2007 (Az: 8 O 128/06, n.r.) dafür ausgesprochen, dass die Veröffentlichung der Widerrufsbelehrung in der Bildschirmansicht eines Online-Angebotes nicht das Textformerfordernis im Sinne des § 126b BGB erfüllt. Daher ist eine Widerrufsfrist von einem Monat und nicht von zwei Wochen anzunehmen.Es genügt nach der Ansicht des LG Kleve nicht, dass der Verbraucher die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder auf seiner Computer-Festplatte speichern könne. Andernfalls würde die Dauer der Widerrufsfrist von der Willkür des Empfängers oder von Zufällen abhängen, die der Verkäufer weder kennen noch beeinflussen könne.
Hervorzuheben ist ein zentraler Begründungsaspekt des Landgerichts Kleve: „Nicht der Empfänger der Widerrufsbelehrung hat die Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter von Waren hat die Belehrung in Textform mitzuteilen, also eine Mitteilung herauszugeben, die seinerseits bereits die genannten Anforderungen erfüllt” (Rn. 26).
Tags: Textform, Widerruf, Widerrufsrecht
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Dienstag, Januar 27th, 2009
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Montabaur vom 15.01.2008 (Az.: 15 C 195/07, MIR 2008, Dok. 284) ist der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Dauerschuldverhältnissen, wie einem DSL-Anschlussvertrag, nur für die vergangenen und nicht für die künftigen Leistungszeiträume zu sehen. Nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB soll das Widerrufsrecht der Verbraucher bei einer Dienstleistung dann vorzeitig erlöschen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Der Verbraucher äußert nach Ansicht des Amtsgerichts Montabaur einen solchen Willen, wenn er den Anbieter von DSL-Anschlüssen um eine schnellstmögliche Freischaltung bittet und dieser daraufhin die Freischaltung des Anschlusses vornimmt. Die Ausführung der Dienstleistung soll in der Freischaltung des Anschlusses begründet sein. Nach Ansicht des Gerichts richtet sich die Wirkung des Widerrufsrechts in die Zukunft. Lediglich im Hinblick auf die Vergangenheit sei eine Rückabwicklung ausgeschlossen.
Tags: Ausschluss, Ausschluss Widerrufsrecht, Widerruf, Widerrufsrecht
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Samstag, August 30th, 2008
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern, die pauschal für alle Einzelfälle die Höhe des Wertersatzes mit 100 % des Verkaufspreises festlegt und es den Verbrauchern überlässt nachzuweisen, dass keine oder nur eine wesentlich geringere Wertminderung eingetreten ist verstößt gegen § 309 Nr. 12 BGB und ist nach dem Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007 (Az: 10 O 14707, MIR 2008, Dok. 078) unwirksam.
Tags: AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wertersatz 100%, Widerruf, Widerrufsbelehrung
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Freitag, Mai 9th, 2008
Nach einem Urteil des BGH vom 12.04.2007 (Az: VII ZR 122/06) muss eine Belehrung über das Widerrufsrecht der Verbraucher auch über die Folgen des Widerrufs informieren. Die hier beanstandete Belehrung informierte nicht über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB. Nach den Darstellungen des BGH muss der Unternehmer auch über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informieren. Dazu gehöre auch, dass der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat. Eine Belehrung derart, dass nur der Verbraucher darüber informiert wird, dass er verpflichtet ist, die Ware zurückzugeben und gezogene Nutzungen herauszugeben, ist einseitig. Es werde die Information vorenthalten, dass auch der Unternehmer die gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben hat.
Tags: 12.04.2007, Belehrung, BGH, VII ZR 122/06, Widerruf, Widerruffolgen
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