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Abmahnung von Steve Müller, Firma Steve Mueller Design, durch Rechtsanwalt Apostolos Saroglakis, München

26. September 2012

Die Kanzlei Apostolos Saroglakis ist unter anderem für Herrn Steve Müller, handelnd unter der Firma Steve Mueller Design, tätig, in wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Insoweit tritt Rechsanwalt Saroglakis auch im Rahmen von Abmahnungen in Erscheinung, die beispielsweise aufgrund der Nutzung nicht mehr aktueller Widerufsbelehrungen ausgesprochen werden.

“Alte Widerrufsbeleherungen” können in der Tat als wettbewerbswidrig angesehen werden, wenn sie nicht die Inhalte aufweisen, die nach den Anfang November 2011 in Kraft getretenen Vorgaben gestaltet sind.

Im Falle einer berechtigten stehen dem Abmahnenden neben Unterlassugsansprüchen auch Zahlungsansprüche zu. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass letztlich direkt unterschrieben und gezahlt werden sollte, was von der Abmahnerseite gefordert wird. Vielmehr sollte man sich darüber informieren, welche Optionen einer Reaktion es dazu gibt, um eiegene Risiken und drohende Schäden möglichst zu verhindern bzw. auszuschließen.

Nach unserer Kenntnis wird regelmäßig ein in Höhe von 9000,- angesetzt, der dann Kostenerstattungsansprüche in Höhe von zumindest 603,70 nach sich zieht.

 

Haben auch Sie eine erhalten? Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten einer Reaktion!

Feil Rechtsanwaltsgeselslchaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@-freundlich.de

 

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Nicht jede Abmahnung ist berechtigt! Wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein!

26. September 2012

 Im gibt es immer wieder mal solche Fälle, in denen man zu überlegen hat, ob und inweiweit die Geltendmachung der Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auch letztlich berechtigt ist.

Eine rechtsmissbräuchliche liegt in der Regel dann vor, wenn diese nur ausgesprochen wird, um Kostenerstattungsansprüche zu generieren. Hierzu gilt es jedoch, einige Indizien heranzuziehen, um zum Ergebnis zu kommen, dass letztlich mit der Forderung nach Unterlassung und Kostenerstattung unzulässig Forderungen behauptet und aufgestellt werden.

Wenn die Forderungen rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden, so  können sie nicht durchgesetzt werden.

Haben Sie eine erhalten und fragen Sie sich, ob Sie einwenden können, dass diese gegebenenfalls rechtsmissbräuchlich ist, so können Sie sich gerne direkt an uns wenden und eine Ersteinschätzung von uns erhalten zu Ihrer Sache.

Haben Sie beispielsweise kurz hintereinander zwei Abmahnungen erhalten, bezogen auf ein Angebot, verbunden mit zwei geforderten Unterlassungserklärungen und zwei Zahlungsansprüchen, so spricht viel dafür, dass es tatsächlich um die Generierung von Kostenerstattungsansprüchen geht. Ähnliches wird man argumentieren können, wenn Sie selbst Ansprüche gegen einen aufstellen und der Sie sodann in Anspruch nimmt und direkt die mit der entstehenden Kostenerstattungsansprüche zur Aufrechnung stellt.

 

Weitere Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen finden Sie auch in unserem Beitrag hier.


Haben Sie Fragen zum , so können Sie uns gerne direkt ansprechen:

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Telefon: 05 11/47 39 06-0, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma BIRNEX e.K. – Ismet Polat – durch Rechtsanwalt Saroglakis

25. September 2012

Eine der Kanzlei Apostolos Saroglakis, im Auftrag der Firma BIRNEX e.K. – Ismet Polat liegt uns vor, in der eine fehlerhafte gerügt wird.

Wir raten zunächst davon ab, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne zu wissen, welche Folgen dies haben kann.

Auch sollte man aber die in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist nicht ohne weiteres verstreichen lassen, da dann ein kostenträchtiges Verfahren droht.

Gerne informieren wir Sie, wenn Sie uns kontaktieren, per Email oder telefonisch.

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: boenig@-freundlich.de

 

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Keine Zahlug und keine Frist bei falscher Widerrufsbelehrung? Worauf gewerbliche Verkäufer jedenfalls achten sollten!

19. September 2012

Schon mehrfach ist die Thema von Auseinandersetzungen und wohl ebenso häufig von Diskussionen oder Berichten im Internet gewesen.

Dennoch wollen wir hier aus gegebenen Anlass noch einmal datrauf aufmerksam machen, dass eine fehlerhafte Widerufsbelehrung dazu führt, dass die Frist für den gar nicht zu laufen beginnt.

Zudem kann eine fehlerhafte , beispielsweise weil sie unterschiedlichen Inhalts an zwei Stellen eines Internetauftrittts verwendet wird, dazu führen, dass der Verbraucher noch nicht einmal leisten muss, wenn er die bestellte Ware nutzt und diese deshalb an Wert verliert.

Zudem sollte der Unternehmer auch erkennen, dass nach § 355 Abs. 4 BGB die gar nicht erst zu laufen beginnt, wenn eine korrekte Information der Kunden unterblieben ist.

Der Effekt für den Verkäufer kann sein, dass er unfreiwillig eine “dauerhaft Leihe” ausübt, so lange, wie der Kunde (Verbraucher) dies wünscht. Nur noch einmal zur Verdeutlichung: Die Leihe ist eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, nach der der Unternehmer (Verkäufer) dann auch nicht etwa ein Entgelt fürdie Zeit verlangen kann, während der er die Ware an den Verbraucher überlassen hatte…

Es gilt also unbedingt genau darauf zu achten, alle Vorschriften betreffend der Pflicht zur einzuhalten, möchte man nicht Gefahr laufen, tatsächlich am Ende nicht nur wettbewerbswidrig zu handeln, sondern eventuell dann auch noch seinen Kunden unfreiwillig Waren zum Gebrauch zu überlassen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

 

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineauftritts?

Kontaktieren Sie uns!

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 47 39 06 0

Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

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Gesetz gegen Missbrauch von Abmahnungen im Internet

13. September 2012

Durch wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Verstöße im Internet, beispielsweise durch falsche AGB und Widerrufsbelehrungen in Onlineshops, oder durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke im Wege des , hat sich rund um das Thema eine eigene „Abmahnindustrie“ aufgebaut (hier berichteten wir bereits über den Umfang von urheberrechtlichen Abmahnungen in den letzten Jahren).

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant nun 2012 ein Gesetz gegen den von Abmahnungen im Internet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll dieses Jahr ins Kabinett eingebracht werden. Dabei seien insbesondere die einer Thema des Gesetzesentwurfs, denn eigentlich sollten diese Abmahnkosten im Falle von urheberrechtlichen Abmahnungen gem. § 97a UrhG auf 100 gedeckelt sein. Allerdings legten deutsche Gerichte die Tatbestandsmerkmale des § 97a UrhG anders aus als es sich die Gesetzgebung gedacht hatte, sodass die 100 -Deckelung nicht die gewünschte Wirkung entfaltete. Die neue Gesetzgebung wird sich laut Leutheusser-Schnarrenberger diesem Problem wieder annehmen. Darüber hinaus soll auch der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ im bei Streitigkeiten im Internet abgeschafft werden.

Bis zur geplanten Umsetzung des neuen Gesetzes gegen den von Abmahnungen im Internet sind Downloader im aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen weiterhin abmahngefährdet. Sollten Sie Betroffener einer sein, empfehlen wir unseren Abmahnung Kurzratgeber und gegebenenfalls anwaltliche .

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Heranziehung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung genügt, so der BGH – dennoch VORSICHT bezogen auf Details!

20. August 2012

Der Bundesgerichtshofhat gerade erst entschieden, dass das seinerzeit als Muster zur entsprechenden Norm in der BGB-InfoV herausgegebene Muster den Anforderungen der ordnungsgemäßen entsprochen hat, da erhalten wir wiederum im Rahmen eines Beratungsmandats eine wegen der sogenannten 40-Euro--Problematik vorgelegt.

Unbedingt ist zu beachten, dass das Muster, wie es der Gesetzgeber vorgibt, wie es beispeislweise auch bei vorgehalten wird, nicht in jeder Situation und in jedem Anwendungsfalls rechtlich einwandfrei eingesetzt werden kann und darf.

Abgesehen von bestimmten Geschäften, die im Fernabsatz abgeschlossen werden können, müssen auch Details Beachtung finden, die beispielsweise “standardmäßig” in einer zu findende 40,- – Euro- betreffen.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Absicherung Ihre Online-Angebotes, sei es im eigenen Onlineshop oder bei , sei es vorbeugend in wettbewerbsrechtlicher Sicht, auch bezogen auf das Datenschutzrecht oder auch im Fall einer bestehenden Auseinandersetzung, in der vor allem in Fällen der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung anwaltlicher Rat sinnvoll sein kann, um größere Risiken und Kosten zu vermeiden.

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 47 39 060, Email: Boenig@recht-freudlich.de

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Ausschlussmöglichkeiten in der Widerrufsbelehrung oftmals wettbewerbsrechtlich unzulässig – Unternehmer sollten vorsichtig sein!

15. August 2012

Die Widerrfsbleherung gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen und ist in der Theorie vermeintlich einfach zuhandhaben, in der Paaxis aber dafür umso häufiger relevant, wenn es um Streitigkeiten nicht nur zwischen Verkäufer und Käufer geht, sondern auch zwischen Verkäufern. In der letzteren Konstellation ist es häufig das Problem der unzulässigen Einschränkung des Widerrufsrechts des Verbrauchers, welches eine Wettbewerbsverletzung darstellt und als solche auch zu Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen führt, für den dann abmahnenden .

Gerichtliche Entscheidungen in diesem Bereich gibt es entsprechend auch schon in größerer Anzahl. Hier nur ein kleiner Auszug der als unzulässig (weil als über das gesetzlich Zulässige einschränkend) erachteten Fälle:

Ausschluss des Widerrufsrechts bei

- Verkauf von PKW-Kompletträdern, also Reigen mit Felge (nicht individuell angefertigt)

- Verkauf von Computern (regelmäßig auch nicht individuell angefertigt)

- Verkauf von Cognac (kein Lebensmittel des täglichen Bedarfs, nicht schnell verderblich)

- Lieferung von Software in nicht “versiegelten” (sondern eventuell nureingschweißten oder mit Klebestreifen verklebten) Verpackungen

- Kosmetika, selbst dann, wenn diese geöffnet wurden

 

Hieran kann man schon erkennen, dass es duchaus immer wieder und in verschiedensten Bereichen Fragestellugen und auch Auseinandersetzungen darüber gibt, ob eine Einschränkung eines Widerrufsrechts gegenüber Verbrauchern zulässig ist oder nicht.

In der Folge ergeben sich auch immer wieder Auseinandersetzungen, die nicht sleten gerichtlich enden.

Der Unternehmer sollte sich überlegen, ob er die für ihn oftamsl wirtschaftlich belastenden Rücksendungen nicht über die Nutzungs- bzw. Wertersatzoptionen reguliert, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – über die auch belehrt werden muss – möglich ist.

 

Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zur wettbewerbsrechtlich sicheren Gestaltung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten.

Unsere Kanzlei bearbeitet unter anderem insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Fälle, wie auch solche aus dem Bereich des Urheberrechts.

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 47 39 060

Email: Boenig@-freundlich.de

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Fehler beim Widerrufsrecht: Aktuelle Rücksendeadresse

21. Juni 2012

Wenn ein Unternehmen umzieht, ist darauf zu achten, dass die neue Anschrift im Impressum und auch in der genannt ist. Es liegt eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig vor, dass die Verwendung einer alten Adresse in der einen Wettbewerbsverstoß darstellt und abgewandt werden kann. Auf die Verwendung einer in der ist unzulässig.

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