Die Kanzlei Apostolos Saroglakis ist unter anderem für Herrn Steve Müller, handelnd unter der Firma Steve Mueller Design, tätig, in wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Insoweit tritt Rechsanwalt Saroglakis auch im Rahmen von Abmahnungen in Erscheinung, die beispielsweise aufgrund der Nutzung nicht mehr aktueller Widerufsbelehrungen ausgesprochen werden.
“Alte Widerrufsbeleherungen” können in der Tat als wettbewerbswidrig angesehen werden, wenn sie nicht die Inhalte aufweisen, die nach den Anfang November 2011 in Kraft getretenen Vorgaben gestaltet sind.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung stehen dem Abmahnenden neben Unterlassugsansprüchen auch Zahlungsansprüche zu. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass letztlich direkt unterschrieben und gezahlt werden sollte, was von der Abmahnerseite gefordert wird. Vielmehr sollte man sich darüber informieren, welche Optionen einer Reaktion es dazu gibt, um eiegene Risiken und drohende Schäden möglichst zu verhindern bzw. auszuschließen.
Nach unserer Kenntnis wird regelmäßig ein Gegenstandswert in Höhe von 9000,- Euro angesetzt, der dann Kostenerstattungsansprüche in Höhe von zumindest 603,70 Euro nach sich zieht.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten einer Reaktion!
Feil Rechtsanwaltsgeselslchaft mbH
Tel. 0800 100 4104
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