Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘Widerrufsbelehrung’

Update Abmahnung Roger Hoffmann

Freitag, Juli 3rd, 2009

Uns wurde durch einen Rechtsanwaltskollegen eine wettbewerbsrechtliche des Herrn übersandt. Gerügt werden angebliche Mängel innerhalb der in einem eBay-Angebot sowie die Werbung mit der Angabe “”. Als Gegenstandswert wurden 10.000 € angesetzt. Wir danken für die Übersendung der !

Weitere Angaben zu Herrn finden Sie hier.

Share

Neue Abmahnvariante: Beginn der Widerrufsfrist

Montag, Mai 25th, 2009

Einer , die übersendet wurde, konnten wir den Hinweis entnehmen, dass neuerdings durch Herrn , vertreten durch die Rechtsanwälte Jacobs, Höfer, Friedemann angebliche Verstöße abgemahnt werden, die aus der Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 2 der BGB-Infoverordnung resultieren. Insbesondere wird gerügt, dass darüber belehrt wird, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Infoverordnung zu laufen beginnt.

Gerügt wird konkret, dass Verbraucher mit dieser Art der überfordert werden und der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechender Weise klar und verständlich zur Verfügung zu stellen hat. Hervorzuheben ist, dass es nach Ansicht des Herrn Lohmann zumindest erforderlich gewesen wäre, den Verbraucher über den Inhalt der zitierten Vorschriften zu informieren. Weiter soll für den auch die Erfüllung der Informationspflichten nach § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m § 3 BGB-InfoV Voraussetzung sein. Dies werde auch in den Ausfüllhinweisen zum Mustertext der BGB-Infoverordnung deutlich hervorgehoben. Eine insoweit unvollständige Information sei unzulässig (unter Hinweis auf den Beschluss des LG Hamburg vom 20.04.2009, Az.: 406 O 69/09).

Es wird daher dringend geraten, die über den Beginn der entsprechend anzupassen.

Share

Widerrufsbelehrung und die Textform

Montag, Mai 11th, 2009

Nach dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 04.02.2008 (Az.: 2 U 71/07) umfasst die Verpflichtung zur über die Bedingungen und Einzelheiten bei Ausübung des Widerrufs den Hinweis darauf, dass die nach §§ 312 d Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht vor dem Zugang einer in beginnt. Den Anforderungen an die in i.S.v. §§ 355 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 126 b BGB ist durch das bloße Bereithalten einer einsehbaren und vom Verbraucher herunterladbaren und/oder ausdruckbaren Online- nicht Genüge getan. Erforderlich ist nach Ansicht des OLG Stuttgart vielmehr auch der Zugang der in , der verlange, dass der Verbraucher diese tatsächlich herunterlädt oder ausdruckt. Die bloße temporäre Zwischenspeicherung während des Aufrufs der Seite genüge nicht.

Share

Abmahnung Thomas Hanemann

Dienstag, März 24th, 2009

Uns wird eine von Herrn , vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Estel, vorgelegt. In der per E-Mail versendeten werden angebliche Fehler in der gerügt.

Share

Nutzung falscher Widerrufsbelehrungen

Montag, März 23rd, 2009

Die Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen stellen nach dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 04.02.2008 (Az: 2 U 71/07) Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar. Bei den Vorschriften, welche die des Verbrauchers über Widerrufsrechte regeln, handelt es sich um Marktverhaltensregelungen zum Schutze der Verbraucher, weshalb eine unterbliebene, falsche oder unzureichende nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter ist (BGH NJW 2002, 3396, 3398).

Share

Verwendung von Scrollboxen

Mittwoch, März 18th, 2009

Wenn innerhalb einer Scrollbox zur Verfügung gestellt werden, muss die verwendete Scrollbox ausreichend groß bemessen sein. Durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wurde entschieden, dass eine Scrollbox, in der der Käufer nur einen sehr kleinen Teil der gesamten auf einmal zur Kenntnis nehmen kann, keine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme darstellt (Beschl. v. 09.05.2007 – Az.: 6 W 61/07). Das Gericht sah darin zugleich einen nicht unerheblichen .

Share

Widerrufsbelehrung als Grafik nicht ausreichend

Montag, März 2nd, 2009

Nach dem Urteil des Landgericht Berlin vom 24.06.2008 (Az.: 16 O 804/07) ist es nicht ausreichend, wenn die über das Widerrufs- oder Rückgaberecht nur in Form einer angezeigt wird.Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer den Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung klare und verständliche Informationen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder anstelle dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere über Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe zur Verfügung stellen. Die Verlinkung auf eine externe -Datei genügt hier nicht. Denn es ist dadurch nicht sichergestellt, dass der als abgelegte Text unabhängig vom verwendeten Browsertyp abrufbar ist. Das gilt insbesondere bei der Nutzung des -Portals von eBay (unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06, zitiert nach juris).

Nach der Begründung des Landgerichts Berlin komme hinzu, dass der Inhalt der verlinkten Datei jederzeit – auch während des Angebotszeitraums – geändert werden kann, ohne dass dem Verbraucher dies bewusst wird, die Suchfunktion des Browsers in -Dateien nicht funktioniert und die Lesbarkeit des Ausdrucks der Angebotsseite – unabhängig vom verwendeten Browser und Drucker – eingeschränkt sein kann. Die eBay-Regeln zum Verbot der Niederlegung von Vertragsinhalten als Bilder oder Grafiken würden daher Sinn machen.

Share

Widerrufsfrist 4 Wochen ist zu wenig

Dienstag, Februar 24th, 2009

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 26.03.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass die über ein von “” anstelle der korrekten “einen Monat” wettbewerbswidrig ist. Es handelt sich nicht um einen Bagatellverstoß im Sinne von § 3 UWG.Das OLG argumentiert wie folgt: Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden, wird eine fehlerhafte in aller Regel nicht als Bagatellfall im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können. Bei der fehlerhaften Angabe einer , die im Regelfall kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist, besteht ein hoher Grad an Nachahmungsgefahr. Dies birgt jedenfalls die Gefahr in sich – und es komme nur auf die Geeignetheit einer Handlung zur mehr als nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs an -, dass die vom Gesetzgeber zum Schutze der Verbraucher vorgeschriebene Frist sich aus der Sicht relevanter Anteile des Verkehrs faktisch auf eine solche von lediglich verkürzen könne.

Nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.06.2008 (Az.: 103 O 112/08) wird es als wettbewerbswidrig angesehen, über die Internet-Handelsplattform www.ebay.de den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern anzubieten und dabei über eine von zu belehren.

Share

Name in der Widerrufsbelehrung

Freitag, Februar 20th, 2009

§ 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV schreibt vor, dass der Verkäufer den Verbraucher auch über den Namen und die Anschrift desjenigen zu belehren hat, gegenüber dem der zu erklären ist. Das Fehlen dieser Angabe wurde durch das LG Berlin (Beschluss vom 26.10.2007, Az: 16 O 756/07, n.v.) als auch für den Fall angesehen, dass sich diese Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers finden. Dass die diese Angaben enthalten, genügt nicht, weil der Verbraucher aus seiner Sicht angesichts der im Angebot selbst keine Veranlassung mehr hat, darüber hinaus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszurufen; denn er hält die für vollständig und abschließend.

Share

Adresse in der Widerrufsbelehrung

Freitag, Februar 20th, 2009

Gem. § 312 d) abs. 2, 312 c) Abs 2 BGB iVm § 1 Abs. 1 Nr.10 BGB-InfoV ist dem Verbraucher insbesondere und Anschreiben desjenigen mitzuteilen, demgegenüber der zu erklären ist.

Share

Alte Muster-Widerrufsbelehrung nicht verwenden

Mittwoch, Februar 18th, 2009

Die Verwendung der alten - ist wettbewerbswidrig. Seit dem 01.04.2008 existiert ein neues amtliches . Die vom Gesetzgeber vorgesehene Über-gangsfrist ist mittlerweile abgelaufen, so dass dringend zu empfehlen ist, die neue zu verwenden. Das Landgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 07.10.2008 (Az:: 2-18 O 242/08) bestätigt, dass der Einsatz der alten - ein ist.

Share

Postfach in der Widerrufsbelehrung

Dienstag, Februar 10th, 2009

Im Rahmen der ist die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers anzugeben. Es ist nicht ausreichend, wenn nur ein angegeben wird (OLG Koblenz, Urt. v. 09.01.2007, 12 U 740/04).

Share

Versteckte Widerrufsbelehrung

Mittwoch, Februar 4th, 2009

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen eingebettete erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U 129/06, NJW-RR 2007, 482-484; CR 2007, 387-389, zuvor LG Düsseldorf, Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06) nicht den Anforderungen von § 1 Abs. 4, 3 BGB-InfoV (hervorgehobene und deutlich gestaltete Form). Ein Link auf die ist nach dem OLG Frankfurt nur dann ausreichend, wenn die Kennzeichnung dieses Links hinreichend klar erkennen lässt, dass eine aufgerufen werden kann. Die habe den Zweck, den Käufer darüber zu informieren, dass ihm überhaupt ein zusteht. Diesen Zweck kann ein Link nur dann erfüllen, wenn seine Kennzeichnung bereits erkennen lässt, dass Informationen über das aufgerufen werden können (sog. “”).

Share

Beginn Widerrufsfrist “mit Kaufdatum”

Freitag, Januar 30th, 2009

Der Beginn der mit “dem Kaufdatum” wurde durch das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für wettbewerbswidrig angesehen.

Share

Abmahnung Sina Dürr

Donnerstag, Januar 29th, 2009

In der uns vorliegenden wurden folgende angeblichen Wettbewerbsverstöße grügt:

Als Streitwert wurden 12.500,00 EUR angesetzt. Erstaunlich ist, dass eine 1,8-fache Geschäftsgebühr abgerechnet wird.

Share

Gefahr Abmahnung: Keine Widerrufsbelehrung

Donnerstag, Januar 29th, 2009

Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die des gem. Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist, so u.a. über die Bedingungen der Ausübung des Widerrufs. Das in § 355 BGB geregelte bezweckt den Schutz der Verbraucher. Dieser Schutz erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige . Der Verbraucher soll durch die nicht nur von seinem Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (LG Berlin, Beschl. v. 15.05.2007, Az: 15 O 378/07).

Share

AGB 100% Wertersatz

Samstag, August 30th, 2008

Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern, die pauschal für alle Einzelfälle die Höhe des Wertersatzes mit 100 % des Verkaufspreises festlegt und es den Verbrauchern überlässt nachzuweisen, dass keine oder nur eine wesentlich geringere Wertminderung eingetreten ist verstößt gegen § 309 Nr. 12 BGB und ist nach dem Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007 (Az: 10 O 14707, MIR 2008, Dok. 078) unwirksam.

Share