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Posts Tagged ‘Wild Bunch Germnany GmbH’

Rechtsanwälte SKW Schwarz – Wild Bunch Germany GmbH – „Der kleine Nick“

Dienstag, Februar 8th, 2011

Die Wild Bunch Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                      Wild Bunch Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Firma Wild Bunch Germany GmbH – „Der kleine Nick“

Mittwoch, Februar 2nd, 2011

Die Wild Bunch Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Stenogramm 

Rechteinhaber:                       Wild Bunch Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:             Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, November 11th, 2010

Die Rechtsanwälte übersenden Abmahnungen für die Wild Bunch Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Gabizon aus München.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im März 2010 stattgefunden haben.

Die Daten soll die Firma ermittelt haben. Wie immer heißt es geheimnisvoll, dass die Ermittlungen mit einer „speziell entwickelten Software“ erfolgt sind. Dann wird in der Abmahnung weiter ausgeführt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist.“

 

Dann wird auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 verwiesen. Auch sollen angeblich mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt haben. Abschließend wird dann behauptet, dass eine fehlerhafte Datenermittlung ausgeschlossen werden kann.

Diese absoluten Formulierungen, die von einer Fehlerfreiheit der Ermittlungen ausgehen, können wir nicht bestätigen. Zum einen ist bei der technischen Betrachtung nicht nur die Software von von Bedeutung, sondern beispielsweise die Daten des Providers müssen ebenfalls richtig dokumentiert und erhoben worden sein.

Auch stellt sich für uns immer wieder die Frage, warum so ein Geheimnis um die Ermittlungen bei allen abmahnenden Kanzleien gemacht wird, wenn die Recherchen so absolut beweissicher sind. Wenn es eine 100-prozentige Sicherheit gibt, wäre es aus unserer Sicht völlig unproblematisch, die ermittelten Daten, die Abläufe und auch beispielsweise die Software in ihren Einzelheiten offen zu legen. Dies geschieht aber nicht. Damit wird nur der Verdacht genährt, dass die mutigen Aussagen, dass eine fehlerhafte Datenermittlung ausgeschlossen werden kann, in der Praxis letztendlich doch nicht so gelten. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen. Wir beobachten immer wieder augenscheinliche Fehler in den Ermittlungen. Auch ist zu beobachten, dass beispielsweise Rechteinhaber durch verschiedene Kanzleien Abmahnungen versenden lassen und dann nicht bemerken, dass beispielsweise schon modifizierte Unterlassungserklärungen abgegeben worden sind. Fehler passieren also immer wieder.

Geheimnisvoll führen dann die KSW Schwarz Rechtsanwälte weiter aus:

„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können.“

 

Dann werden aber nur wenige Entscheidungen zitiert. Auch hier wird nicht im Einzelnen beschrieben, was in den Urteilen und Beschlüssen entschieden wurde. Ging es nur um den Unterlassungsanspruch oder um den Zahlungsanspruch, was wurde gerichtlich geltend gemacht? Alles ist ein Geheimnis.

In der Abmahnung wird dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 380,00 gefordert. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nach unserer Einschätzung nicht so unterschrieben werden. In der im Entwurf beiliegenden Unterlassungserklärung wird für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von € 5.100,00 gefordert. Dies sollte geändert werden. Auch sollte nicht unterschrieben werden, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand München ist. Das losgelöst von der Frage, ob eine solche Vereinbarung überhaupt gültig ist.

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Rechtsanwälte SKW Schwarz – Wild Bunch Germany GmbH – „Auftrag Rache“ -Film

Dienstag, November 9th, 2010

Die Wild Bunch Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Schwarz Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Wild Bunch Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Schwarz Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „“ (Film)

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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SKW Schwarz Rechtsanwälte- Wild Bunch – Doch keine fehlerfreie Datenermittlung?

Freitag, September 24th, 2010

Im Rahmen des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Kanzlei Rechtsanwälte, die für die Wild Bunch GmbH aktiv ist, werden uns folgende Daten der Erfassung mitgeteilt:

 „08.04.2010, 24:48 Uhr“

Vorher heißt es:

„Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“

Für uns passen diese beiden Informationen aus dem Schreiben der Rechtsanwälte nicht zusammen. Überzeugend klingt dies auch nicht. Dies lässt auch Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Firma zu, die hier als Ermittlungs-Dienstleister tätig war.

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Geheimnisse der Wild Bunch Germany GmbH und der SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mittwoch, September 8th, 2010

Wild Bunch Germany GmbH lässt über die Schwarz Rechtsanwälte aus München abmahnen. Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird zu der Frage Stellung genommen, ob der Dienstleister, der den angeblichen Urheberrechtsverstoß recherchiert hat, fahrlässig arbeitet. Dazu heißt es nunmehr wie folgt:

„Der in der Schweiz ansässige Dienstleister, der von unserer Mandantin mit dem Monitoring beauftragt worden ist, handelt ebenfalls in vollständiger Konformität mit dem Datenschutz. Dies hat zuletzt das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2009 bestätigt.“

In der Abmahnung hieß es dazu, dass mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigen können. Bei dem Ermittlungsunternehmen handelt es sich um die Firma .

Auch hier bleibt wieder die Frage, warum nur auf solche „amtlichen“ Dokumente verwiesen wird, die Rechteinhaber und auch die Kanzleien entsprechende Nachweise aber nicht „rausrücken“ wollen.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte aus München mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH den Film „“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Wild Bunch Germany GmbH die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.

Die Rechtsanwälte sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma AG. In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma AG wie folgt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma AG verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“

 

Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Paranormal Activity

Dienstag, Juli 27th, 2010

Die Wild Bunch Germany GmbH mahnt über die Kanzlei Rechtsanwälte den Film “” ab.

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Drohende Argumentation SKW Schwarz Rechtsanwälte

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

Die Schwarz Rechtsanwälte mahnen für die Wild Bunch Germany GmbH aus München ab. Abgemahnt wird aktuell der Film „ Rache“.

In der Abmahnung wird Folgendes behauptet, um möglichst viel Eindruck bei den Betroffenen zu erzielen:

„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können … Alle Verfahren bei einer Vielzahl von in der Bundesrepublik ansässigen und über fast alle Bundesländer verteilten Gerichte (z. B. Frankfurt, Hannover, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken, Erfurt, Leipzig, Stuttgart, Koblenz, Köln, Nürnberg, Potsdam, Magdeburg, Zweibrücken und Bochum) endeten mit einer einstweiligen Verfügung oder positivem Urteil zugunsten unserer Mandantinnen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist in dieser Frage mittlerweile eindeutig und ist nun vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt worden. In keinem der bisher für unsere Mandantinnen angestrengten Hauptsache- und Verfügungsverfahren obsiegte bislang ein abgemahnter Anschlussinhaber.“

Dies ist eine neue Spielart bedrohlicher Formulierungen.

Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Zum einen gibt es gegen den Unterlassungsanspruch probate Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Zum anderen sind offensichtlich nur Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend gemacht worden. Bezüglich der finanziellen Forderungen, die mit den Abmahnungen geltend gemacht werden, ist nach wie vor im Einzelfall zu prüfen, ob diese in der geltend gemachten Höhe zu Recht gefordert werden.

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