Posts Tagged ‘Wild Bunch Germnany GmbH’

Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH den Film „Auftrag Rache“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Wild Bunch Germany GmbH die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.

Die SKW Schwarz Rechtsanwälte sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma Logistep AG. In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma Logistep AG wie folgt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep AG verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“

 

Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma Logistep festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Paranormal Activity

Dienstag, Juli 27th, 2010

Die Wild Bunch Germany GmbH mahnt über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte den Film “Paranormal Activity” ab.

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Drohende Argumentation SKW Schwarz Rechtsanwälte

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

Die SKW Schwarz Rechtsanwälte mahnen für die Wild Bunch Germany GmbH aus München ab. Abgemahnt wird aktuell der Film „Auftrag Rache“.

In der Abmahnung wird Folgendes behauptet, um möglichst viel Eindruck bei den Betroffenen zu erzielen:

„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können … Alle Verfahren bei einer Vielzahl von in der Bundesrepublik ansässigen und über fast alle Bundesländer verteilten Gerichte (z. B. Frankfurt, Hannover, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken, Erfurt, Leipzig, Stuttgart, Koblenz, Köln, Nürnberg, Potsdam, Magdeburg, Zweibrücken und Bochum) endeten mit einer einstweiligen Verfügung oder positivem Urteil zugunsten unserer Mandantinnen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist in dieser Frage mittlerweile eindeutig und ist nun vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt worden. In keinem der bisher für unsere Mandantinnen angestrengten Hauptsache- und Verfügungsverfahren obsiegte bislang ein abgemahnter Anschlussinhaber.“

Dies ist eine neue Spielart bedrohlicher Formulierungen.

Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Zum einen gibt es gegen den Unterlassungsanspruch probate Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Zum anderen sind offensichtlich nur Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend gemacht worden. Bezüglich der finanziellen Forderungen, die mit den Abmahnungen geltend gemacht werden, ist nach wie vor im Einzelfall zu prüfen, ob diese in der geltend gemachten Höhe zu Recht gefordert werden.

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