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Posts Tagged ‘Wir Kinder vom Bahnhof Soul’

Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – “Wir Kinder vom Bahnhof Soul” (Album) – Jan Delay

Freitag, Januar 20th, 2012

Die mahnen im Auftrag der das Album  vom Sänger ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von1.200 Euro gefordert.

 Abmahnungs-Ticker:

Rechteinhaber:           

Abmahnende Kanzlei:

Abgemahnte Werk:  “ (Album) des Sängers

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – “Wir sind am Leben” – Rosenstolz und “Wir Kinder vom Bahnhof Soul” – Jan Delay

Freitag, Januar 6th, 2012

Die mahnen im Auftrag der die Alben ” des deutschen Musikduos  und vom Sänger ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von je 1.200 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker:

Rechteinhaber:           

Abmahnende Kanzlei:

Abgemahnte Werke: “vom Musikduo 

                                  “ des Sängers

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – Wir Kinder Vom Bahnhof Soul

Mittwoch, September 21st, 2011

Die mahnt durch die  das Album von ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200 Euro gefordert.

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Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Montag, August 16th, 2010

Die mahnen für die das Album „“ des Künstlers auch im August 2010 ab.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 erfolgt sein. Gefordert werden neben der Abgabe der Unterlassungserklärung € 1.200,00.

präsentieren damit nunmehr zwei Arten der . Geht es um ein Album, werden € 1.200,00 gefordert. Geht es um ein einzelnes Musikstück, beträgt die Forderung € 500,00.

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Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Dienstag, Juni 1st, 2010

Uns liegt eine weitere der vor. Diese wird durch die aus Hamburg vertreten. Die Universal Music lässt über die Kanzlei das Album „“ des Künsters abmahnen. Die Recherchen sollen nach Angabe in der ergeben haben, dass der Urheberrechtsverstoß im Januar stattgefunden hat. Wie üblich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 1.200,00 verlangt. Bei der Unterlassungserklärung soll für die Zukunft für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 versprochen werden.

Die Ermittlung hat die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH durchgeführt, die standardmäßig für die arbeiten.

Der Provider ist 1&1 Internet AG und die Auskunft wurde über die Deutsche Telekom AG auf Basis eines Beschlusses des Landgerichts Köln dem Rechteinhaber erteilt, so dass damit die Anschrift des Anschlussinhabers ermittelt werden konnte.

Dann wird dem Abgemahnten das finanzielle Risiko vorgerechnet:

„Insoweit wurden bereits allein durch das aufgrund der neueren Gesetzgebung grundsätzlich zu führende gerichtliche Anordnungsverfahren sowie der Ermittlung selbst Kosten in Höhe von bis zu 300,00 € verursacht. Hinzu kommen die durch dieses Abmahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich selbst bei einer entgegenkommend eher gering angesetzten Streitwert von 5.000,00 € pro verfügbar gemachten einzelnen Musiktitel auf 1.479,90 € beliefen.“

Hier wird bewusst versucht, mit den vorgerechneten Zahlen „Eindruck zu erzielen“. Es ist schon ein heftiger Unterschied, ob für das gerichtliche Anordnungsverfahren € 1,00 oder € 300,00 an Kosten verursacht wurde. Bewusst wird hier von den Rasch Rechtsanwälten formuliert, dass Kosten in Höhe von „von bis zu 300,00 €“ entstanden sind. Präziser mag man es offensichtlich nicht benennen. Nach unseren Einschätzungen liegen die Kosten für das gerichtliche Anordnungsverfahren nicht in einem dreistelligen, sondern nur in einem zweistelligen Bereich. Dies hängt insbesondere davon ab, wie viele IP-Adressen über das gerichtliche Anordnungsverfahren ermittelt wurden. Eine pauschale Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist aber aus unserer Sicht nicht angezeigt. Auch der weitere Hinweis, dass die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar ist, bedarf der kritischen Nachfrage. Hier ist es spannend, wie die aktuell als Pressemitteilung vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Einzelnen argumentiert. Möglicherweise werden sich die abmahnenden Kanzleien hier umorientieren müssen.

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Abmahnung „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ Jan Delay und „The Fame“ Lady Gaga

Donnerstag, Januar 28th, 2010

Uns liegt eine der vor. Diese wird vertreten durch die . Es geht um angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf die Alben „“ von sowie „“ von .

Es wird ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.800,00 € angeboten.

Vorsicht bei der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung.

In Anbetracht der 30-jährigen Gültigkeit solcher Erklärungen sollte auf jeden Fall vorher anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Freitag, Januar 8th, 2010

Hier ein aktueller Bericht:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/wir-kinder-vom-bahnhof-soul

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