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Posts Tagged ‘WLAN’

Mangelhafte Telekom-WLAN-Router: Erste Patches veröffentlicht

Dienstag, Mai 15th, 2012
Mangelhafte Telekom WLAN-Router

Mangelhafte

Die Deutsche warnt ihre Kunden vor Sicherheitslücken in bestimmten WLAN-Routern. Betroffen sind die Modelle W 504V, W 723V Typ B und W 921V. Alle Modelle haben eine Schwachstelle in der -Funktion (WiFi Protected Setup), die regelt, welche Geräte in das WLAN aufgenommen werden. Das Problem: Unbefugte Dritte haben über ein werkseitig eingestelltes Standardpasswort auf das drahtlose Netzwerk, selbst wenn Anwender das Passwort geändert haben. Die führt hierzu aus: „Ein Angreifer, der sich innerhalb der Reichweite des Funknetzwerks aufhält, kann sich unbefugt zu dem WLAN beschaffen.

Das heißt, er kann beispielsweise über den Anschluss im Internet surfen oder auf Dienste oder Komponenten in dem Heimnetzwerk zugreifen, zum Beispiel auf einen Netzwerkspeicher, der nicht durch ein Passwort geschützt ist.“

Die Deutsche empfiehlt für das Modell W 504V die -Funktion über das Web-Konfigurationsmenü zu deaktivieren, bis eine fehlerbereinigte Softwareversion zur Verfügung steht. Zusätzlich sollte ein neues WLAN-Passwort vergeben werden. Für die Modelle W 723V Typ B und W 921V hat die bereits Software-Updates veröffentlicht und stellt diese zum Download bereit [http://hilfe..de/hsp/cms/content/HSP/de/90948].

Betroffene Anwender erhalten auf der Download-Website zudem Hinweise, wie die Updates eingespielt werden. Darüber hinaus sind auf der Website BSI FUER BUERGER wichtige Tipps zur Einrichtung und sicheren Nutzung privater WLAN [https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/SicherheitImNetz/WegInsInternet/WLAN/Sicherheitstipps/sicherheitstipps_node.html] abrufbar.

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Google sammelte Wlan-Daten absichtlich

Mittwoch, Mai 2nd, 2012

http://www.sueddeutsche.de/digital/google-street-view-sammlung-von-wlan-daten-geschah-absichtlich-1.1344500

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BSI weist auf Schwachstelle in WLAN-Routern hin – Standard-PIN erlaubt Zugriff auf Netzwerke

Donnerstag, April 26th, 2012

Mehrere von der vertriebene ( W 504V,  W 723 Typ B und W 921V) haben nach Informationen der  eine Schwachstelle, die den unautorisierten Zugriff auf interne Netzwerke ermöglicht. Der Grund ist ein Fehler in der --Methode, die Nutzern eine vereinfachte Einrichtung ihres WLANs ermöglicht. Da in diesen Routern die gleiche - existiert, könnte ein Angreifer sich unautorisiert mit dem internen verbinden. Anschließend kann er über den Internet- im Internet surfen und auf die Dateien von Netzwerkfestplatten oder freigegebenen Ordnern zugreifen. Von der beschriebenen sind Anwender betroffen, die die oben genannten Modelle nutzen. Die Bezeichnung finden Sie auf dem (z.B. auf dem Typenschild des Routers auf der Rückseite.   

Nutzer der beiden W 504V und W 723V Typ B sollten vorübergehend über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts die -Funktionalität deaktivieren. Hingegen ist auf dem Modell W 921V eine Deaktivierung von nicht möglich, und auch das Ändern der schließt die Lücke nicht.  Deshalb können sich Betroffene momentan nur durch die Abschaltung des WLANs schützen. Eine Beschreibung des Vorgehens findet sich in der Bedienungsanleitung.

Nach der Abschaltung des WLANs können Anwender kabelgebunden ins Internet gehen. Um durch zukünftige Firmware-Updates geschützt zu werden, sollte man sicherstellen, dass die Funktion automatischer Updates aktiviert ist.

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Deutscher Anwaltsverein: Geteiltes WLAN birgt für Betreiber rechtliches Risiko

Donnerstag, Januar 19th, 2012

Rechtsexperten warnen in Medienberichten Betreiber drahtloser Netzwerke davor, ihren Onlinezugang für Dritte zu öffnen. “Ein geteiltes ist für den Betreiber ein rechtliches Risiko“, warnt Niko Härting von der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Nachbarn oder Freunde über den eigenen Raubkopien herunterladen. Im Zweifelsfall haftet der , schreibt dpa weiter.

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 zufolge kann jemand, der seinen Netzzugang nicht verschlüsselt, für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. “Darunter fällt auch, wenn ich jemandem mein Passwort gebe“, sagte Härting der Nachrichtenagentur.

Mit Internetdiensten wie wifis.org könnten dem Bericht zufolge -Besitzer den Namen ihres Netzes (SSID) in eine Kontaktadresse für neue Nachbarn verwandeln. Der Service Service diene nur zur Kontaktaufnahme, es lasse sich darüber auch eine Mitnutzung des Anschlusses einrichten. Dabei sei es später schwer nachzuvollziehen, wer im Internet was gemacht habe. Andere Anbieter wie Fon oder Hotsplot verwendeten zum Teilen von s dagegen spezielle Soft- oder Hardware, mit der verschiedene Nutzer und ihre Downloads besser zu überprüfen seien. 

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Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von eine aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des -Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.

Das System WPS wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am oder einer vorgegebene -Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist  der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser vom konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten . Demnach  lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige -Kombinationen ausprobieren. Von der sollen Millionen von Routern betroffen sein.

Die , die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof () hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.:  I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.

Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, WPS zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche WPS abschaltet, empfiehlt Vieböck.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806276,00.html

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Haftung für WLAN-Anschluss – Persönliches Router-Kennwort entscheidend

Freitag, Mai 27th, 2011

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 29.09.2010 (Az.: 12 O 51/10) deutlich gemacht, dass für die Frage der das persönliche entscheidend ist. Es wird erwartet, dass bei einem -Anschluss das jeweilige persönliche Kennwort eine hinreichende Sicherheit bietet. Das werkseitig eingerichtete Kennwort muss geändert werden. Ist dies nicht der Fall, führt dies zur Störerhaftung des Anschlussinhabers. Der Verweis darauf, dass das werkseitig eingerichtete Kennwort sehr viele Ziffern umfasst, genügt nicht. In dem zu entscheidenden Fall hatte das werkseitig eingerichtete Kennwort 11 Ziffern. Daraus wollte das Landgericht Düsseldorf keine ausreichende Sicherheit ableiten.

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Nutzung eines fremden offenen WLAN strafbar?

Freitag, September 3rd, 2010

Das Amtsgericht Wuppertal hat über die etwaige der eines fremden Funknetzwerks () entschieden:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/amtsgericht-wuppertal-entscheidet-keine-strafbarkeit-bei-nutzung-eines-fremden-offenen-wlan

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, kanzlei@recht-freundlich.de

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BGH I ZR 121/08 – ab jetzt unbekümmert Musik tauschen?

Montag, Mai 17th, 2010

Kann man jetzt unbekümmert Musik oder sonstige geschützte Werke im Internet öffentlich zur Verfügung stellen bzw. “öffentlich zugänglich machen”, wie das Gesetz es nennt?

Die Antwort auf diese Frage lautet weiterhin ganz klar “nein”.

Die Rechteinhaber haben weiterhin aus dem Urherrechtsgesetz die Mögilchkeit, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die unberechtigt gechützte Werke herunterladen und damit kopieren oder auch für andere öffentlich zugänglichmachen, wie es regelmäßig in Internettauschbörsen geschieht.

Wichtig: Das Urteil betrifft im Speziellen den Umstand, dass der durch die in Anspruch genommene nicht der Täter oder auch ein Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat war. Dies konnte im Verfahren bewiesen werden.

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Strafbarkeit der unberechtigten Nutzung eines offenen WLANs?

Dienstag, Februar 9th, 2010

Obwohl mittlerweile die meisten in Deutschland verkauften ein vorinstalliertes Kennwort haben, werden immer noch zahlreiche Drahtlosnetzwerke ungeschützt betrieben. Darüber freuen sich oft Nachbarn, die so kostenlos über ein fremdes im Netz surfen oder dieses für rechtswidrige Aktivitäten nutzen, in der Hoffnung, dass diese nicht auf sie zurückgeführt werden können. Ein solcher Fall lag vor Kurzem dem Amtsgericht Zeven (Niedersachsen) vor. Eine 29-jährige Frau hatte das unverschlüsselte eines Nachbarn dazu genutzt, um ihrem Ex-Freund und dessen neuer Lebensgefährtin online unter falschem Namen nachzustellen.

Juristisch bemerkenswert an der Entscheidung des Amtsgerichts ist, dass es die unbefugte des fremden unverschlüsselten WLANs als Verstoß gegen das Abhörverbot gemäß §148 Abs. 1 Nr. 1 und § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wertete und die Täterin zu einer Geldstrafe verurteilte.

Ob das Nutzen eines unverschlüsselten fremden Netzwerks tatsächlich in dieser Form strafbar ist, ist fraglich. Vom sprachlichen Verständnis her erfordert ein „Abhören“ das Mithören eines zwischen anderen Personen stattfindenden Kommunikationsvorgangs. Überträgt man dies auf die -, würde dies erfordern, dass ein Dritter die Verbindung zwischen zwei anderen Nutzern „anzapft“. Das geschieht bei einer einfachen eines fremden Netzes aber gerade nicht, weil der unberechtigte Nutzer selbst Initiator und alleiniger Kommunikationspartner mit dem Internetprovider ist und keine fremden Nachrichten mithört. (Bär, MMR 2005, 434, 440).

Insofern ist das Urteil des AG Zeven zumindest von zweifelhafter Richtigkeit. Bereits 2007 hatte das AG Wuppertal ähnlich geurteilt (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) und war von der juristischen Literatur heftig kritisiert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro wurde damals allerdings nur für den Wiederholungsfall vorgesehen.

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Kann ein Anschlussinhaber wegen eines offenen WLAN-Zugangs strafrechtlich belangt werden?

Dienstag, Dezember 8th, 2009

Ein kann nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn er in strafrechtlich relevanter Weise an einer Verletzungshandlung mitwirkt. Das ist grundsätzlich auch als möglich. Insbesondere dann, wenn er sein Dritten zur Verfügung stellt, um die Identität der „Hintermänner“ zu verschleiern. Beschränkt sich die Mitwirkungshandlung allerdings darauf, dass der „vergessen“ hat, sein zu sichern und hat er insbesondere keine Kenntnis von den rechtwidrigen Handlungen Dritter, so macht sich der nicht strafbar.

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Gibt es eine Pflicht, WLAN-Netzwerke zu verschlüsseln?

Montag, Dezember 7th, 2009

Über -Netzwerke können sich unbefugte Dritte zum Internet verschaffen und unerkannt urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen oder verbreiten. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, sein eigenes - gegen unbefugten zu schützen, existiert nicht. Werden über einen bestimmten Internetanschluss Urheberrechte verletzt, kann der Rechteinhaber gegen den Unterlassungsansprüche geltend machen, auch wenn der die Urheberrechte nicht selbst verletzt hat. Diese Art der nennt sich Mitstörerhaftung und es sind bereits häufiger auf solcher Grundlage abgemahnt worden. Wer sich vor Abmahnungen schützen will, sollte unbedingt eine wirksame Zugriffssicherung einsetzen.

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Britischer Kneipenwirt wegen Filesharing per WLAN-Hot-Spot verurteilt

Dienstag, Dezember 1st, 2009

Interessantes Urteil:

http://www.zdnet.de/news/

digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_britischer_

_wegen__per__hot_spot_verurteilt_story-39002364-41523665-1.htm

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Haftung des WLAN- Betreibers

Dienstag, November 24th, 2009

Häufig wird die Frage gestellt, inwiefern jemand für den Betrieb eines drahtlosen Netzwerks haftet.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der von einer Rechtsverletzung über den eigenen weiß und diese billigt, auch für diese Verletzung als verantwortlich herangezogen werden kann.

Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/haftung-des-wlan-betreibers

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