Rechtsexperten warnen in Medienberichten Betreiber drahtloser Netzwerke davor, ihren Onlinezugang für Dritte zu öffnen. “Ein geteiltes WLAN ist für den Betreiber ein rechtliches Risiko“, warnt Niko Härting von der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Nachbarn oder Freunde über den eigenen Zugang Raubkopien herunterladen. Im Zweifelsfall haftet der Anschlussinhaber, schreibt dpa weiter.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 zufolge kann jemand, der seinen Netzzugang nicht verschlüsselt, für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. “Darunter fällt auch, wenn ich jemandem mein Passwort gebe“, sagte Härting der Nachrichtenagentur.
Mit Internetdiensten wie wifis.org könnten dem Bericht zufolge WLAN-Besitzer den Namen ihres Netzes (SSID) in eine Kontaktadresse für neue Nachbarn verwandeln. Der Service Service diene nur zur Kontaktaufnahme, es lasse sich darüber auch eine Mitnutzung des Anschlusses einrichten. Dabei sei es später schwer nachzuvollziehen, wer im Internet was gemacht habe. Andere Anbieter wie Fon oder Hotsplot verwendeten zum Teilen von WLANs dagegen spezielle Soft- oder Hardware, mit der verschiedene Nutzer und ihre Downloads besser zu überprüfen seien.













