Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘WLAN-Betreiber’

Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von -Routern eine aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des -Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.

Das System  wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am Router oder einer vorgegebene PIN-Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist  der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser PIN vom Router konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten . Demnach  lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige PIN-Kombinationen ausprobieren. Von der sollen Millionen von Routern betroffen sein.

Die , die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.:  I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter -Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.

Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet, empfiehlt Vieböck.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806276,00.html

Share

Haftung für WLAN-Anschluss – Persönliches Router-Kennwort entscheidend

Freitag, Mai 27th, 2011

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 29.09.2010 (Az.: 12 O 51/10) deutlich gemacht, dass für die Frage der das persönliche entscheidend ist. Es wird erwartet, dass bei einem -Anschluss das jeweilige persönliche Kennwort eine hinreichende Sicherheit bietet. Das werkseitig eingerichtete Kennwort muss geändert werden. Ist dies nicht der Fall, führt dies zur Störerhaftung des Anschlussinhabers. Der Verweis darauf, dass das werkseitig eingerichtete Kennwort sehr viele Ziffern umfasst, genügt nicht. In dem zu entscheidenden Fall hatte das werkseitig eingerichtete Kennwort 11 Ziffern. Daraus wollte das Landgericht Düsseldorf keine ausreichende Sicherheit ableiten.

Share

Strafbarkeit der unberechtigten Nutzung eines offenen WLANs?

Dienstag, Februar 9th, 2010

Obwohl mittlerweile die meisten in Deutschland verkauften -Router ein vorinstalliertes Kennwort haben, werden immer noch zahlreiche Drahtlosnetzwerke ungeschützt betrieben. Darüber freuen sich oft Nachbarn, die so kostenlos über ein fremdes im Netz surfen oder dieses für rechtswidrige Aktivitäten nutzen, in der Hoffnung, dass diese nicht auf sie zurückgeführt werden können. Ein solcher Fall lag vor Kurzem dem Amtsgericht Zeven (Niedersachsen) vor. Eine 29-jährige Frau hatte das unverschlüsselte eines Nachbarn dazu genutzt, um ihrem Ex-Freund und dessen neuer Lebensgefährtin online unter falschem Namen nachzustellen.

Juristisch bemerkenswert an der Entscheidung des Amtsgerichts ist, dass es die unbefugte Nutzung des fremden unverschlüsselten WLANs als Verstoß gegen das Abhörverbot gemäß §148 Abs. 1 Nr. 1 und § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wertete und die Täterin zu einer Geldstrafe verurteilte.

Ob das Nutzen eines unverschlüsselten fremden Netzwerks tatsächlich in dieser Form strafbar ist, ist fraglich. Vom sprachlichen Verständnis her erfordert ein „Abhören“ das Mithören eines zwischen anderen Personen stattfindenden Kommunikationsvorgangs. Überträgt man dies auf die -Nutzung, würde dies erfordern, dass ein Dritter die Verbindung zwischen zwei anderen Nutzern „anzapft“. Das geschieht bei einer einfachen Nutzung eines fremden Netzes aber gerade nicht, weil der unberechtigte Nutzer selbst Initiator und alleiniger Kommunikationspartner mit dem Internetprovider ist und keine fremden Nachrichten mithört. (Bär, MMR 2005, 434, 440).

Insofern ist das Urteil des AG Zeven zumindest von zweifelhafter Richtigkeit. Bereits 2007 hatte das AG Wuppertal ähnlich geurteilt (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) und war von der juristischen Literatur heftig kritisiert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro wurde damals allerdings nur für den Wiederholungsfall vorgesehen.

Share

Haftung des WLAN- Betreibers

Dienstag, November 24th, 2009

Häufig wird die Frage gestellt, inwiefern jemand für den Betrieb eines drahtlosen Netzwerks haftet.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der von einer Rechtsverletzung über den eigenen weiß und diese billigt, auch für diese Verletzung als verantwortlich herangezogen werden kann.

Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/haftung-des-wlan-betreibers

Share