Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 425,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann und Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 425,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann und Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH verschickt über die Kanzlei ZIMMERMANN & DECKER Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 425,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: ZIMMERMANN & DECKER Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Bitte hör nicht auf zu träumen“ – Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 425,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Bitte hör nicht auf zu träumen“ des Künstlers Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 425,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Bitte hör nicht auf zu träumen“ des Künstlers Xavier Naidoo
Die tonpool Medien GmbH verschickt über die Kanzlei Zimmermann & Decker Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 425,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Zimmermann & Decker
Abgemahntes Werk: Bitte hör nicht auf zu träumen – Xavier Naidoo
Die Tonpool Medien GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 425,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann & Decker
Abgemahntes Werk: „Bitte hör nicht auf zu träumen“ von Xavier Naidoo
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg sprechen Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerk im Auftrag der Firma tonpool Medien aus.
Konkret ist die Tonaufnahme „Ich Brauche Dich“ des Künstlers Xavier Naidoo betroffen.
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker u.a. für Xavier Naidoo und Nena ab. In einem uns vorliegenden Fall werden Titel aus den German Top 100 Single Charts abgemahnt. Einmal handelt es sich um Nena und einmal um Xavier Naidoo. Die Frage, die sich uns stellt, warum die tonpool Medien GmbH als einheitlicher Rechteinhaber dennoch zwei Abmahnungen verschickt, zweimal eine Unterlassungserklärung und darüber hinaus natürlich auch zweimal Geld haben möchte. Bei Nena werden € 425,00 verlangt, bei Xavier Naidoo € 725,00.
Dies ergibt sich wohl daraus, dass bei Xavier Naidoo mehrere Titel auf den German Top 100 Single Charts zu finden sind. Es handelt sich dabei um die Titel „Alles Kann Besser Werden“, „Halte Durch“ und „Ich Kenne Nichts …“.
Zusammenfassend muss man sagen, es ist schon eigentümlich, wenn ein Rechteinhaber für die German Top 100 Single Charts für den gleichen Verstoßzeitraum zwei Abmahnungen verschickt.
Die tonpool Medien GmbH mahnt durch die Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte folgende Titel von Xavier Naidoo ab:
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg vor. Diese vertritt die Tonpool Medien GmbH. Abgemahnt wird ein angeblicher Verstoß aus November 2009, der das Album „Alles kann besser werden“ von Xavier Naidoo betrifft.
In der Abmahnung wird nicht offen gelegt, welches Unternehmen Ermittlungen übernommen hat. Auch wird nicht offen gelegt, über welches Netzwerk der angebliche Verstoß erfolgt sein soll.
In den weiteren Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass das Album „Alles kann besser werden“ von Xavier Naidoo insgesamt 35 Musiktitel enthält. Nach Auffassung der Kanzlei Zimmermann & Decker würde dann ein Gegenstandswert in Höhe von 40.500,00 € einschlägig sein. Bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr entständen dann Anwaltskosten in Höhe von 1.286,20 €. Weiterhin wird dem Abgemahnten vorgerechnet, dass bei 35 Musiktiteln pro Musiktitel ein Betrag in Höhe von 150,00 € anzusetzen sei, damit ein Schadensersatz von „zumindest 5.250,00 €“ auch gerichtlich durchsetzbar wäre.
Interessant ist dann die Formulierung, dass sowohl die Tonpool Medien GmbH als auch „wir“, sprich die Kanzlei Zimmermann & Decker, eine einvernehmliche Regelung zu einem pauschalierten Betrag in Höhe von 850,00 € anbieten.
Weiterhin wird, wie üblich, angedroht, dass bei einer nicht fristgerechten Zusendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dies würde Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche auslösen.
Abschließend wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch ein strafrechtliches Verfahren droht. Es wird auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren hingewiesen.
Wir empfehlen, trotz der für Laien sicherlich gefühlt massiven Bedrohung nicht ohne weitere rechtliche Prüfung die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält beispielsweise eine zu versprechende Vertragsstrafe von 5.001,00 €. Hier sollte zum einen geprüft werden, ob die Unterlassungsansprüche tatsächlich bestehen, und ob daneben ein Zahlungsanspruch in Höhe von 850,00 € berechtigt ist.
Gern können wir Sie sofort beraten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen für die Tonpool Medien GmbH das Album „Alles kann besser werden“ ab. Die Tonpool Medien GmbH vertritt den Künstler Xavier Naidoo.
Die Verstöße stammen aus November 2009.
Den Betroffenen wird vorgerechnet, dass Anwaltskosten in Höhe von € 1.286,20 entstanden sind und darüber hinaus möglicherweise ein Schadensersatz in Höhe von € 5.250,00 entsteht. Diesbezüglich nimmt sich der pauschale „Vergleichsbetrag“ in Höhe von € 850,00 gering aus.
Dennoch sollte dieser „günstige Preis“ nicht dazu verleiten, ohne rechtliche Prüfung vorschnell Unterschriften zu leisten. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine Prüfung, ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche und auch die Zahlungsansprüche so zu Recht bestehen. Dies ist durchaus zweifelhaft.
Gern können wir Sie beraten!
Die Tonpool Medien GmbH lässt über die Kanzlei Zimmermann & Decker das Album “Alles kann besser werden” von Xavier Naidoo abmahnen.