Abmahnung wegen Unentschuldigtem Fehlen

Vorsicht bei unverschuldeter Abwesenheit

und nicht wegen unentschuldigter Abwesenheit. sein Kündigungsrecht wegen der mit der Verwarnung bestraften Straftat. Ein Beispiel: Der Helfer Tranig wurde vor vier Jahren wegen unentschuldigter Abwesenheit gewarnt. Modell: Warnung bei unentschuldigter Abwesenheit und/oder Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Warnhinweis wäre daher sogar völlig gerechtfertigt.

Die Warnung lautet nun wie folgt:

Warnung Arbeitsgesetz

Jetzt zu meinem Problem: In der Berufschule habe ich am 05.12.2014 einen ganzen Tag verpasst. Dieser Tag war nicht entschuldigt, weil es ein Freitagsfest war, an dem ich keine Apologie einreichen konnte, sondern sie im folgenden Häuserblock vorweisen konnte. Am 15.01.2015 schickte die Sprachschule ein Telefax an die Firma, um sie darüber zu informieren, dass ich an diesem Tag ohne Ausrede verpasst habe.

Ich habe ihm gesagt, dass ich dies im Rahmen des Blocks vom 02.02.2015 klarstellen werde und er hat zugestimmt, aber ich sollte ihn am 02.02.2015 anrufen. Also ist dieser eine Tag nun seitens der Berufschule nur noch mein Unternehmen scheinbar noch nicht in Kenntnis versetzt worden und ich habe vergessen, im Unternehmen zu telefonieren, obwohl das ohnehin nicht sehr nützlich gewesen wäre, da er das von der Hochschule bestätigen wollte.

Jetzt bekam ich am 06.02. 2015 eine Warnung mit dem Grund "Verstoß gegen arbeitsfähige Pflichten" In dem Brief steht, dass ich mich nicht per Telefon angemeldet habe und dass ich die Sache mit der Präsenz im Satz vom 02.02-13.02. 2015 nicht benutzt hätte, obwohl nicht einmal 13.02. 15 ist die Sache zu klarstellen!

Was aber widersprüchlich ist, gibt er mir Zeit um die Sache zu verdeutlichen bis zum Dreizehnten. 02 aber jetzt schon eine Warnung bekommen. Grundsätzlich bin ich nicht einmal unschuldig, da ich jetzt entlassen bin, also habe ich keine Verpflichtungen gebrochen. "Schaffen Sie eine Warnung oder Mahnung an den Mitarbeiter.

Sie hatten die Gelegenheit, es am 02.02. zu erklären UND Ihren Vorgesetzten zu informieren, Sie haben es nicht bemerkt. Allein die unentschuldete Abwesenheit hätte schon eine Warnung rechtfertigt, denn es gab bereits Zugeständnisse vom Boss. Du könntest später eine Apologie an die Hochschule schicken. Deshalb müssen Sie mit dieser Warnung rechnen und sicherstellen, dass Sie in den nächsten zwei Monaten keine Abwesenheit von der Sprachschule haben.

"" Der 13/12. Februar 2015 ist immer noch der Gipfel der Klarstellung und dieses Jahr ist noch nicht gekommen, nur dass ich mich ihm am 02.02. nicht meldeten. Wenn ich keine Ausrede für diesen Tag hätte, wäre es seit dem Tag richtig, aber jetzt ist es eine Ausrede.

Ob die rechtliche Situation dort auf seiner seite schon deshalb so gut ist, weil ich nicht gerufen habe, aber der Tag ist im Klotz ja und nur auf Grund der Tatsachen, die in einem privaten GesprÃ?ch gesagt wurden, sollte ich sagen, ich möchte mich am kommenden Montag/Montag vergewissern und dies hat mich nicht gewarnt.

Die Warnung besagt auch deutlich, dass der von Ihnen genannte Anlass nicht wie verabredet war. Der Hinweis "in den Blöcken 2.2. 15 bis 13.2. 15" bezieht sich nur auf den vorgesehenen Berufsschul-Blockunterricht. Weil die Vereinbarung war, es am ersten Tag zu klarstellen UND den Vorgesetzten zu informieren, haben Sie diese nicht einbehalten.

Das Ergebnis ist eine Warnung. Glaubst du wirklich, dass dein Boss dein schlechtes Benehmen akzeptieren sollte? Ein Warnhinweis ist kein Bruch im Bein - er ist ein Geschenk, das an Selbstvertrauen zunagt. Willst du dich wirklich mit deinem Boss auseinandersetzen? "Es geht nicht um den dreizehnten er schrieb in dem Schreiben, dass ich die Zeit von 2.2-13. 2 nicht bemerkt habe, um die Angelegenheit zu verdeutlichen UND dass ich nicht anrief.

Ich habe mich nur nicht angemeldet, die Schulleitung hat sich am 02.02. bei mir entschuldigt! Was? Nur, das ist der Punkt, im Grunde genommen erhalte ich keine Warnung, weil ich seit 2002 entlassen wurde, sondern weil ich nicht anrief und ich denke, das ist ganz schön schlimm.

"" Allgemein also: Bei Warnungen und so genannten Warnungen ist es viel häufiger sinnvoll, sie einfach abzulegen, als beleidigte Menschen zu überzeugen. Warnung, Entlassung, Urlaub, Datensicherheit und mehr - die gängigsten Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern / Beschäftigungsrecht findet man oft während der Schul- oder Universitätszeit.

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