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Außerordentliche Kündigung Wohnung
Ausserordentliche Kündigung der WohnungAußerordentliche Kündigung: Was Sie tun müssen
Falls Sie außerhalb der Kündigungsfrist aus Ihrer gemieteten Wohnung umziehen wollen, sind diverse Besonderheiten zu beachten. Der potentielle neue Bewohner sollte unter anderem sein schriftliches Engagement nachweisen. Es ist unter Umständen möglich, vor dem tatsächlichen Beendigungsdatum auszuziehen. Sie sind jedoch als Pächter für die Zahlung der Miete bis zum regulären Kündigungszeitpunkt verantwortlich.
Sie sollten die folgende Vorgehensweise beachten, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist aus Ihrer gemieteten Wohnung umziehen: Sie können die Wohnung auch außerhalb der Kündigungsfrist verlassen: Falls Sie vor dem nächstmöglichen regulären Beendigungsdatum umziehen wollen, müssen Sie Ihren Vertrag zunächst in schriftlicher Form auflösen. Hinweis: Bewahren Sie die Quittung und eine Abschrift auf, wenn Sie Ihre Stornierung später nachweisen müssen.
Die Kündigung wird zunächst nur zum nächst möglichen Zeitpunkt der Kündigung gültig. Nur wenn Sie Ihrem Mieter zumindest einen vernünftigen und solventen neuen Mieter empfehlen, sind Sie vom Vertrag befreit. Tipp: Es empfiehlt sich, dem Hausherrn mehrere neue Mieter vorzustellen. Nehmen Sie den potentiellen neuen Mieter mit auf einen Wohnungsrundgang und teilen Sie ihm den Vermietungsvertrag mit (Miethöhe, Kündigungsfrist, etc.).
Wenn der potentielle neue Mieter daran interessiert ist, die Wohnung zum freien Zeitpunkt zu erwerben, sollte er Ihnen dies in schriftlicher Form mitteilen. Senden Sie diese Bescheinigung so bald wie möglich per Einschreiben an den Hausherrn. Gib dem potentiellen neuen Mieter ein paar Tage, um darüber nachzudenken. Fragen Sie den Hausherrn, ob er den nächsten Mieter aufnimmt.
Bitten Sie Ihren Hauswirt, zu bestätigen, dass Sie aus dem Pachtvertrag aussteigen.
Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen
Häufigster Kündigungsgrund ist die verspätete Zahlung. Haben Sie Ihre Mietzahlung für zwei aufeinander folgende Kalendermonate nicht oder nur zum Teil geleistet, ist eine Kündigung durch den Anbieter berechtigt. Verlängert sich der Verzug auf mehr als zwei aufeinander folgende Kalendermonate, z.B. wegen regelmäßiger Zahlungsausfälle, muss der Verzug zwei Mietmonate ausmachen.
Die Kündigung kann in diesem Falle ohne Vorankündigung vorgenommen werden. Bei regelmäßiger Mietzahlung, jedoch immer später als im Vermietvertrag vorgesehen, gilt auch eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Aber nicht ohne Vorwarnung. Wenn die Lebenssituation durch eine regelmässige und dauerhafte Ruhestörung nicht zumutbar ist, kann der Mieter auch in diesem Falle den Wohnungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen.
Wenn Sie weitere Menschen in Ihrer Wohnung leben oder diese vollständig an Dritte weitervermieten, brauchen Sie die Genehmigung des Mieters. Dies ist ohne Genehmigung ein Vertragsbruch und der Eigentümer kann Sie nach einer Verwarnung ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Sie sind als Pächterin oder Pächter dazu angehalten, die Wohnung mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und keine Schäden am Haus zu verursachen.
Ansonsten ist auch in diesem Falle eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Eigentümer oder einem Beauftragten unterzeichnet werden. Die Kündigungsgründe sind im Brief detailliert zu beschreiben und müssen mit einem "wichtigen Grund" im Sinne des § 543 BGB übereinstimmen. Wenn Sie eine Kündigung ohne Vorankündigung bekommen haben, sollten Sie zunächst deren Effektivität überprüfen.
Ist ein Grund für die Kündigung genannt worden? Sie haben eine Vorwarnung bekommen? Wenn Sie wegen verspäteter Zahlung beendet wurden, haben Sie die Option, die ausstehenden Beträge innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Die Kündigung wird in diesem Falle ungültig. Allerdings können Pächter diese so genannte Nachzahlung nur einmal innerhalb von zwei Jahren in Anspruch nehmen. 2.
Handelt es sich bereits um die zweite Kündigung innerhalb dieser Frist, kann sie nicht mehr storniert werden. Bei einer Kündigung durch den Hausherrn wegen Ruhestörung trägt dieser die Beweislast und muss die Störung nachweisen. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie nicht über Nacht umziehen.
Falls der Hauswirt keine andere Frist in schriftlicher Form genannt hat, haben Sie eine Frist von 14 Tagen für die Räumung.