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Arbeitsprobe KrankenstandArbeit trotz Krankheit: Bin ich als Angestellter mitversichert?
Wenn ein Mitarbeiter an einer Erkrankung leidet, hat er das Recht, die Arbeit zu verwehren, weil es ihm nicht möglich oder zumutbar ist. Wenn Sie sich entscheiden, wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit zu kommen, haben Sie gewisse Meldepflichten gegenüber Ihrem Dienstgeber und Ihrer Krankenkasse, die sich vor allem aus dem Gesetz über die Entgeltfortzahlung ergaben. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen muss der Mitarbeiter seinem Dienstgeber eine medizinische Bestätigung über seine Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Aufenthaltsdauer aushändigen.
Die Arbeitgeberin ist dazu angehalten, den gesamten Verdienst für die Zeit der Erkrankung mit Unterstützung der Krankenkasse in Form eines Entschädigungsverfahrens weiter zu zahlen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit im Prinzip kein Verbot der Arbeit ist, sondern nur eine ärztliche Einschätzung über den zu erwarteten Erkrankungsverlauf. Daher ist es dem Mitarbeiter selbst überlassen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und sich krank meldet oder ob er trotzdem seine Arbeit aufnimmt.
Es kommt oft vor, dass ein Mitarbeiter trotz eines vorhandenen Krankenstandes wieder arbeiten muss, z.B. weil er sich wieder fit und leistungsfähig für die Arbeit ist oder um Mitarbeitern eine zusätzliche Belastung zu ersparen. in der Praxis. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat es auf den Schutz, wenn ein Mitarbeiter zur Arbeit kommt, obwohl er krank ist?
In der Regel hat dies keinen Einfluss auf den Versicherten. Das betrifft sowohl die obligatorische Unfall- als auch die Krankenkasse. Vor allem ist es nicht notwendig, dass ein Mitarbeiter zuvor einen "gesunden Brief" vom behandelnden Arzt hat. Im Falle eines Arbeitsunfalls bezahlt die Versicherung ungeachtet dessen, ob der Mitarbeiter krank ist oder nicht.
Ausgenommen davon ist jedoch, wenn der Mitarbeiter während der Krankheitsphase in das Unternehmen kommt, um Mitarbeiter zu treffen. Auf jeden Fall sollten die Beschäftigten ihren Arbeitsgeber zu der Problematik "Arbeit trotz Krankheit" konsultieren. Wenn ein Angestellter, der trotz Erkrankung tätig ist, ohne dass sein Auftraggeber davon erfährt, einen Arbeitsunfall anrichtet, kann dies eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bedeuten und die Haftung des Mitarbeiters gegenüber seinem Auftraggeber erhöhen.
Kennt der Unternehmer jedoch die Krankheit des Mitarbeiters, wird die Verantwortung auf Kosten des Unternehmers verschoben. Die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters und die Tatsache, dass der Auftraggeber ihn trotzdem beschäftigt, stellen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers dar. Ein Mitarbeiter ist erwerbsunfähig, wenn er sachlich nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach seinem Anstellungsvertrag obliegenden Arbeiten auszuführen, oder wenn er in der absehbaren Zukunft das Risiko eingeht, seinen Gesundheitszustand durch Arbeit zu verschlechtern.
Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber dazu angehalten, den exakten gesundheitlichen Zustand des Mitarbeiters durchzusehen.