Uns liegt im Rahmen einer Beratung eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Dieses Mal betrifft die Abmahnung das Album „TKKG – 163 – Die Makler-Mafia“.
Gefordert werden seitens der Waldorf Rechtsanwälte Anwaltsgebühren in Höhe von € 506,00 und ein Schadensersatz in Höhe von € 350,00, also insgesamt € 856,00.
In der Abmahnung wird in der Fußzeile der 1. Seite darauf hingewiesen, dass Bonitätsinformationen von der Informa Unternehmensberatung GmbH gezogen werden. Auch dies könnte aus unserer Sicht ein Anhaltspunkt für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch sein.
Wir raten dringend davon ab, die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese umfasst alle geschützten Werke der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Aus unserer Sicht ist dies zu weitgehend.
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Tags: Abmahnung, Makler Mafia, Sony Music Entertainment Germany GmbH, TKKG 163, Waldorf Rechtsanwälte





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