Die Kanzlei Vahrenwald und Kretschmer aus Berlin ist für die Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., München, tätig. Für diese Mandantin hat die Kanzlei von Rechtsanwalt Prof. A. Vahrenwald aktuell einen Anschlussinhaber abgemahnt, der demnach den Film “Hausbesuch bei Natscha mit Happy End” über seinen Anschluss öffentlich zugänglich gemacht haben soll.
In der Folge wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,- Euro zzgl. USt., mithin 952,- Euro.
Interessant sind an der aktuell vorliegenden Abmahnung mehrere Umstände und Details, die uns den grundsätzlichen Rat wiederholen lassen, dass man als Adressat eines solchen Schreibens schon reagieren sollte, jedoch nicht durch unüberlegte Unterzeichnung eines von der abmahnenden Seite vorgelegten Unterlassungserklärung, da diese durchaus weitergehende Verpflichtungen enthalten kann, als man einzugehen verpflichtet wäre, wenn der Vorwurf zutreffen würde.
Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0800 100 4104
Email: Boenig@recht-freundlich.de
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