Kostenlose Abmahnungs-Hotline
(MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)
0800 / 100 41 04

Deckelung der Kosten für eine Abmahnung in Urheberrechtsfällen

§ 97a UrhG schreibt vor, dass die Abmahnkosten für eine unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke auf 100 Euro beschränkt sind. Das gilt allerdings nur für Rechtsverstöße außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und in „einfach gelagerten Fällen“. Wann ein einfach gelagerter Fall vorliegt, ist jedoch strittig.

Copy the code below to your web site.
x 
  • Share/Bookmark

Ähnliche Artikel

Tags: , , ,

Antwort hinterlassen