Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für den Rechteinhaber David Vogt ab. In den Abmahnungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von € 450,00 gefordert.
Da in der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist, nicht näher ausgeführt wird, dass damit auch alle Forderungen der Miturheber ausgeglichen sind, stellt sich für uns die Frage, ob hier die Kanzlei Nümann + Lang sich eine Hintertür offen lässt.
Ist zu befürchten, dass zukünftig die anderen Miturheber an dem Musikwerk „Schöne neue Welt“ mit weiteren Schadensersatzforderungen an die jeweils bereits von Abmahnungen Betroffenen herantreten?
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