Das Filmwerk Poppsternchen Vol. 2 ist ausweislich einer Abmahung, die für die Maniax Media Ltd. durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl ausgesprochen wurde Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden, weil es in Tauschbörsen im Internet ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Unter anderem unter Angabe von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie des Dateinamens wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem einen Vergleich einzugehen, der auf dem Angebot basiert, die Angelegenheit gegen eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro zu leisten.
Wir raten davon ab, eine Unterschrift zu leisten, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Optionen welche Risiken und/ oder Chancen bieten.
Gerne informieren wir Sie.
Feil Rechtsanwälte, Tel.
0800 / 100 41 04
oder per Email
boenig@recht-freundlich.de
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