Sind Sie abgemahnt worden, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Rechte an einem Werk, welches auf einem Sampler wie Bravo Hits oder den Top 100 bzw. Top 50 Single Charts zu finden ?
Dann besteht die relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie nicht nur Adressat einer einzelnen Abmahnung werden, sondern dass auch andere Rechteinhaber sich alsbald an Sie wenden und ihrerseits Ansprüche behaupten werden.
Auch aus diesem Grund ist es mehr als sinnvoll, genau zu erwägen, wie man in der konkreten Situation reagiert.
Wir informieren Sie zunächst allgemein und unverbindlich.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de
Weitere Hinweise zum Thema erhalten Sie auch hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/mehrere-abmahnungen-ohne-dass-man-irgendetwas-heruntergeladen-hat
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Tags: Abmahnung, Angebot, Bravo Hits, Feil Rechtsanwälte, mehrfach, Musik, Ratenzahlung, Sampler, Single Charts, Top 100, Top 50, Unterlassung, Zahlung





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