Am 23.09.2010 erhielten wir von Rechtsanwalt Peter Nümann aus Karlsruhe, Inhaber der durch Abmahnungen bekannten Kanzlei Nümann + Lang, eine Abmahnung. Wir werden noch ausführlich auf die Abmahnung in den Einzelheiten eingehen.
Angegriffen wurde ein Beitrag in diesem Blog, der sich mit dem Thema “Ratenzahlungen nach Abmahnungen” beschäftigte. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob auf Drängen von abmahnenden Kanzleien mit Hartz IV – Empfängern sittenwidrige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Kanzlei Nümann + Lang oder der Name Peter Nümann wurden in dem Beitrag nicht erwähnt. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln müssen wir den streitigen Blogbeitrag zunächst entfernen.
Eins verwundert uns allerdings beim ersten Lesen der Abmahnung: Warum fühlt sich Rechtsanwalt Peter Nümann von einem Beitrag, der eine juristische Diskussion aufzeigt und der mit einer Frage überschrieben ist, so betroffen? In dem Beitrag steht nicht, dass die Kanzlei Nümann + Lang sittenwidrige Ratenzahlungsvereinbarungen abschließt. Es wird ein rechtlicher Aspekt bei Hartz IV – Empfängern aufgezeigt, die in Ratenzahlungen gedrängt werden. Und es wird die Frage formuliert, ob solche Ratenzahlungsvereinbarungen sittenwidrig sind.
Das die Kanzlei Nümann + Lang sich direkt angesprochen fühlt überrascht und stimmt nachdenklich.
Wir werden uns nicht untersagen lassen, aus unserer Sicht kritische Aspekte bei Abmahnungen und abmahnenden Kanzleien deutlich anzusprechen und auch kritische juristische Fragen in Blogbeiträgen zu formulieren. Hier geht es um die Meinungsfreiheit, auch wenn dies der Kanzlei Nümann + Lang und Rechtsanwalt Peter Nümann nicht zu gefallen scheint.
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Tags: Nümann, Nümann Lang, Nümann und Lang, Peter Nümann





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