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Wer trägt das Kostenrisiko einer Abmahnung?

Die (Anwalts-) einer trägt grundsätzlich zunächst einmal der Abmahnende. Dieser kann im Falle der berechtigten seine Aufwendungen dem Abgemahnten in Rechnung stellen. Kann der Abgemahnte nicht zahlen, weil er insolvent ist oder sollte sich herausstellen, dass die unberechtigt ist, bleibt der Abmahnende auf den Anwaltskosten sitzen. Insofern trägt er das der .

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