Im Wettbewerbsrecht sind Abmahnungen sehr verbreitet und sollen dazu dienen, die Lauterkeit des Wettbewerbs zu erhalten.
Ein Wettbewerber kann mit einer Abmahnung einen anderen Wettbewerber darauf hinweisen, dass seiner Ansicht nach wettbewerbswidrige Handlungen vorgenommen werden. Verbunden damit fordert der Abmahner den Abgemahnten dazu auf, ebendiese Handlung einzustellen und sich für die Zukunft dazu zu verpflichten, bei Meidung einer sonst fälligen Vertragsstrafe, hinsichtlich des abgemahnten Verhaltens wettbewerbskonform zu handeln.
Bezüglich urheberrechtlicher Abmahnungen findet sich hier ein Hinweis dazu, was das Instrument einer Abmahnung ist und wozu es genutzt werden kann und genutzt wird.
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Tags: Abmahnung, Definition, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht





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