Das Oberlandesgericht Hamm hatte über eine Abmahnung wegen eines Impressumsverstoßes zu entscheiden. Im Urteil vom 04.08.2009 (Az.: 4 U 11/09) weist das Gericht darauf hin, dass alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Impressum genannt werden müssen.
Deutlich weist das Oberlandesgericht Hamm auch darauf hin, dass ein Fehler in der Anbieterkennzeichnung niemals eine Bagatelle ist. Daher ist bei der Verwendung des Impressums hohe Sorgfalt anzulegen.
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Tags: 04.08.2009, 4 U 11/09, Abmahnung, Impressum, OLG Hamm





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