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Abmahnung Widerrufsbelehrung – ungeöffnete Verpackung

Das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) hat die Einschränkung des Widerrufsrechts mit der Formulierung “Kein Rückgaberecht bei geöffneter Verpackung” für unzulässig angesehen.

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