Das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) hat die Einschränkung des Widerrufsrechts mit der Formulierung “Kein Rückgaberecht bei geöffneter Verpackung” für unzulässig angesehen.
Ähnlich Beiträge:
- Versteckte Widerrufsbelehrung Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U...
- Versteckte Widerrufsbelehrung in den AGB Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U...
- Neue Widerrufsbelehrung – Alte Unterlassungserklärung Hier ein interessanter Beitrag zur neuen Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010. Wir greifen die Empfehlung gern auf: Lassen Sie sich im...
- Alte Muster-Widerrufsbelehrung nicht verwenden Die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig. Seit dem 01.04.2008 existiert ein neues amtliches Muster. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Über-gangsfrist...
- Deutscher Musikrat: Resolution zum Urheberrecht Hier wird über eine Resolution des Deutschen Musikrats zum Urheberrecht berichtet: http://www.musikmarkt.de/site/start/il/1/bid/44101/ridtb/112/pid/1 Link to this page Link to this page...





Link to this page







