Nach dem Urteil des Amtsgerichts Schopfheim (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2 C 14/08) ist für die Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers nicht notwendig, dass das Wort „Widerruf” tatsächlich verwendet wird. Der Erklärungsgegner muss eindeutig erkennen, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet werden soll.
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Tags: Anforderung, Widerruf





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