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Anforderungen an den Widerruf

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Schopfheim (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2 C 14/08) ist für die Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers nicht notwendig, dass das Wort „” tatsächlich verwendet wird. Der Erklärungsgegner muss eindeutig erkennen, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet werden soll.

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