Hier wird über eine einstweilige Verfügung der Rechtsanwälte Nümann und Lang in Bezug auf das Werk “Fever” berichtet. Der Beschluss stammt vom 17.02.2010 (Az. 12 O 51/10).
Der Rat, nicht auf eine Abmahnung zu reagieren und/oder keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ist kein guter Rat.
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