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Falsche Grundpreisangabe ist Bagatellverstoß

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom (Az.: 4 U 156/09) entschieden, dass eine falsche lediglich einen darstellt, der keine Abmahnung rechtfertigt. Wenn für eine Ware fälschlich der Grundpreis pro 100 ml angegeben wird, richtigerweise aber der Grundpreis eigentlich pro Liter angegeben werden müsste, ist dies ein . Der Verstoß betrifft nicht die Preiswahrheit, sondern nur die Preisklarheit. Das Gericht verweist auf die Rechenkünste der Verbraucher. 100 ml des Grundpreises müssten dann lediglich mit 10 multipliziert werden. Solche einfachen Rechenoperationen sind dem Verbraucher zuzumuten!

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