Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde als Bagatellverstoß

Nach dem Urteil des Landgerichts München I vom 09.03.2008 (Az.: 33 O 23089/07) stellt ein alleiniger Verstoß gegen die Angabe der im einen nur unerheblichen Verstoß im Sinne von § 3 UWG dar, der nicht zur berechtigt.

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Ähnlich Beiträge:

  1. Angabe Vertretungsberechtigter Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20.04.2007 (Az. 16 O 223/07) entschieden, dass nach § 5 Abs. 1 Nr....
  2. Abmahnung Hans Hauser Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Hans Hauser vor, die dieser einem Konkurrenten gegenüber selbst ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes ausgesprochen...
  3. Kontaktformular kein Impressum Nach der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 19.09.2007 (Az.: 44 O 79/07, MIR 2008, Dok. 144) genügt allein das Bereitstellen...
  4. Abmahnung Artur Sittig Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Sittig vorgelegt. Gerügt wird die Angabe einer Telefonnumer innerhalb der Widerrufsbelehrung. Als Gegenstandswert...

Tags: , , ,

Antwort hinterlassen