Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 29.05.2009 (Az.: 30 C 374/08-71) entschieden, dass keine Erstattungspflicht für die Kosten einer Abmahnung besteht, wenn nicht bewiesen werden kann, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Die Beweislast dafür sah das Gericht bei der Klägerin an.
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Tags: Ed Hardy, Erstattung, Kosten





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