Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:

 

Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

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17 Responses to “Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung”

  1. lincke sagt:

    Muss ich den für die Ersteinschätzung was bezahlen ?

  2. lincke sagt:

    okay wer lesen kann iss klar im vorteil:)

  3. T.M sagt:

    hallo
    ich habe heute so ein nette abmahnung bekommen, mit sehr knappen zahlungsziehlen und fristen 11.3. für die unterlassungserklärung.
    806 euro.
    ip sowie ein datum und zeit sind beigefürt.
    könne sie mir kurz einen rat geben?
    danke
    T.M.

  4. Gern kann ich Ihnen eine Ersteinschaetzung geben. Senden Sie mir Ihre Abmahnung an feil@recht-freundlich.de und ich melde mich heute Nachmittag.
    Viele Gruesse
    Thomas Feil

  5. Kerstin Blind sagt:

    hallo
    ich habe gestern eine abmahnung bekommen, mit sehr knappen zahlungszielen und fristen 11.3. für die unterlassungserklärung.
    806 euro.
    ip sowie ein datum und zeit sind beigefürt.
    könne sie mir kurz einen rat geben?
    danke

  6. Hallo,

    bitte schicken Sie die Abmahnung per Mail an feil@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511/47390609. Ich übermittele Ihnen dann eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Viele Grüße
    Thomas Feil

  7. TB sagt:

    Hallo,

    ich habe heute eine zahlungsaufforderung (abmahnung) von der kanzlei diesselhorst bente von lojewski aus berlin bekommen, mit sehr knappen zahlungszielen 02.04.2010. und eine unterlassungserklärung zu unterzeichnen bis 26.03.2010 in höhe von 806,00 euro. wie kann ich mich verhalten ? Was kann ich tun ?

    danke tb

  8. Abmahnung PlayVision Mediagroup AG durch RA Schulenberg & Schenk…

  9. Martin Nick sagt:

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin ein kleiner Unternehmer und habe einen Shop für Werbesysteme.
    Hier hat im letzten, oder vorletzten Jahr, eine Werbeagentur eine Anfrage gestellt, aber es ist nichts daraus geworden. Nun habe ich eine neue Dienstleistung und habe diese per Fax an die Agentur geschickt. Diese hat mir nun einen Abmahnung geschickt, will 555 Euro an Gebühren haben, ist aber mit 250 Euro zufrieden, wenn ich sofort bezahle. Ich habe in diesem Fall ein Einverständnis vermutet, das man auch weiterhin daran interessiert ist, einen Problemlöser, bzw. günstigen Lieferanten zu wissen und habe deshalb das Fax geschickt. Muss ich bezahlen, bzw. was kann ich dagegen tun?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Rat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Nick

  10. Bitte nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline. Rechtsanwalt Boenig kann Ihnen helfen.

    Gruesse

    Thomas Feil

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