Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Missverständliche Unterlassungserklärung und die Pflicht zur Nachfrage

Eine aktuelle Entscheidung des Hanseatischen OLG, Beschluss vom 25.01.2010 – Az. 5 W 7/10

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2191

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Ähnlich Beiträge:

  1. Gibt es eine Pflicht, WLAN-Netzwerke zu verschlüsseln? Über WLAN-Netzwerke können sich unbefugte Dritte Zugang zum Internet verschaffen und unerkannt urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen oder verbreiten. Eine ausdrückliche...
  2. Deutscher Musikrat: Resolution zum Urheberrecht Hier wird über eine Resolution des Deutschen Musikrats zum Urheberrecht berichtet: http://www.musikmarkt.de/site/start/il/1/bid/44101/ridtb/112/pid/1  Link to this page  Link to this page...
  3. Abmahnung “Lieferzeit auf Nachfrage” Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 17.03.2009 (Az.: 4 U 167/08) darauf hingewiesen, dass der Zusatz „Lieferzeit auf Nachfrage“...
  4. Zu hoch angesetzte Vertragsstrafe in einer vorformulierten Unterlassungserklärung Wenn in einer durch den Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärung z.B. Vertragsstrafeversprechen oder Gerichtsstandsvereinbarungen enthalten sind, die der Abgemahnte nicht akzeptieren will,...
  5. Teilnahme am Personalgespräch nicht immer Pflicht Ein Arbeitnehmer muss der Aufforderung eines Vorgesetzten bezüglich der Teilnahme an einem Personalgespräch nicht immer nachkommen. Das Bundesarbeitsgericht hat am...

Antwort hinterlassen