OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2010 – Az. 4 U 197/09
Das OLG Hamm ist der Auffassung, dass es ein Nebeneinander von Widerrufs- und ein Rückgaberecht durch entsprechende Belehrungen geben kann.
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Tags: OLG Hamm, Rückgaberecht, Widerrufsrecht





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