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Neu: Landgericht Flensburg liefert auch Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG

Das ist nun auch in die Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG mit eingebunden. Uns liegt ein Beschluss vor, der die Firma Nord GmbH aus Flensburg zur Auskunft über die Anschlussinhaber verpflichtet.

Beantragt hatte dies die Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die .

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