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OLG Frankfurt: Löschung IP-Adressen kann nicht von der Telekom verlangt werden.

Ein Kunde der Telekom AG kann nicht verlangen, dass die zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen “dynamischen” IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. In der Regel handelt die Telekom AG ohne schuldhaftes Zögern, wenn sie die Löschung erst nach sieben Tagen vornimmt.

Urteil vom 16.06.2010 13 U 105/07

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100145.htm

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