Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (Az. 31 C 1078/09) hat am 29.1.2010 eine Klage des Unternehmens DigiProtect, das IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern erhebt, auf Erstattung der Anwaltsgebühren für eine Abmahnung eines Tauschbörsennutzers in Höhe von 651,80 Euro abgewiesen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein im November im Internet aufgetauchtes Schreiben, das nahelegt, dass Herr Kornmeier, der Rechtsanwalt von DigiProtect, nach niedrigeren Pauschalsätzen arbeitet. Da im Rahmen des Prozesses die genauen Pauschalhonorare nicht offengelegt worden sind, hat der Amtsrichter die Klage insofern abgewiesen.
Sollten sich andere Gerichte dieser Entscheidung anschließen, könnte dies vielen Abmahn-Unternehmen das Geschäftsmodell kaputtmachen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Tags: 29.01.2010, 31 C 1078/09, AG Frankfurt, DigiProtect, Niederlage





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