Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 16. Juni 2009 (Az.: 2-06 O 296/09) einen Streitwert von € 10.000,00 für den Song „Hard To Say I’m Sorry“ der Musikgruppe Aquagen angenommen. Der Titel „Hard To Say I’m Sorry“ von Aquagen war im Rahmen von Filesharing zum Download angeboten worden. Der Streitwert wurde dann im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens festgesetzt.
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