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Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 17. September 2009 (Az.: 27 O 530/09) entschieden, dass auf Internetseiten Schriftsätze von Anwälten veröffentlicht werden dürfen. Das Gericht weist darauf hin, dass Schriftsätze, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen und keine Betriebsgeheimnisse verraten, entsprechend veröffentlicht werden dürfen.

Eine Anwaltskanzlei hatte auf ihrer über einen berichtet und im Zusammenhang mit dem Verfahren einen Schriftsatz der gegnerischen Partei im Internet veröffentlicht. Dies hielt die Klägerin für rechtswidrig, weil Geschäftsinterna veröffentlicht würden. Eine Klage lehnte das Landgericht Berlin ab.

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