Es ist nach der Auffassung des Landgerichts Berlin in einer Entscheidung vom 14.07.2009 (Az.: 16 O 67/08) zulässig, wenn ein Online-Diensteanbieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verwertung von Musikdateien einschränkt. Deutlich war in den AGB darauf hingewiesen worden, dass der Weitervertrieb im Wege des Downloads erworbener Musikdateien verboten ist. Dann wäre ein entsprechender Weitervertrieb, z.B. durch einen Verbraucher, ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
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Tags: 14.07.2009, 16 O 67/08, LG Berlin, Musikdatei, persönlicher Gebrauch





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