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Werbung für nicht lieferbare Waren

Irreführend ist die Bewerbung von Waren im Internethandel ohne einen Hinweis, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, so das in einer aktuellen Entscheidung. 

, Urteil vom 22.04.2010 – Az. I-4 U 205/09

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2203

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