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Wettbewerbsverhältnis im Internethandel

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom (Az. 4 „ 88/09) darauf hingewiesen, dass ein im Internethandel nicht glaubhaft gemacht ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Webpräsenz des Antragstellers offline eingestellt war und auch ein Testkauf bei ihm nicht durchgeführt werden kann.

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