“Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.”
Diese Klausel wurde durch das LG München (Urt. v. 20.09.2006, Az: 21 O 20391/05) für unwirksam angesehen. Diese Ausschluss widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 309 Nr. 7 BGB.
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Tags: AGB, AGB-Klausel, Haftung, Haftungsausschluss





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